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§ 170 - Verdacht Unterhaltspflichtverletzung
#1
Hallo und Guten Tag,

ich bin neu hier in diesem Forum und habe die letzten 2-3 Stunden etliche Beiträge gelesen :-) 

Seit 2017 lebe ich ich nicht mehr in D (hier ist ja auch das Wetter besser). Am Anfang nur gependelt zwischen D und der neuen Heimat, nachdem das Gerichtsurteil kam habe ich mich entschlossen alles remote zu machen und ... good bye Deutschland.

Nach der Trennung ist meine Ex SOFORT zum Jugendamt gerannt und hat Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft für die beiden Kinder beantragt.

Sodann hat das Familiengericht Anfang 2019 geurteilt, dass ich fiktiv leistungsfähig bin. Mein einmaliger Bonus in 2015 (einmalige große Verkaufsprämie) wurde als regelmässiges Einkommen fiktiv angerechnet, eine Steuerrückerstattung im Jahr 2014 für das Jahr 2011 wurde ebenfalls voll als Einkommen fiktiv gerechnet (die dafür angefallenen Steuerberaterkosten wg. Streit vor dem FA-Gericht wurden natürlich NICHT in Abzug gebracht) (Begründung OLG-Leitlinie), darüber hinaus wurde die 1% Versteuerung des Dienstwagens ebenfalls fiktiv als Einnahme gerechnet (ich könnte den Wagen ja auch privat zum einkaufen benutzen; klar bei der Wochenarbeitszeit. Haben nur schon alle Geschäfte geschlossen, wenn man nach Hause gefahren ist). Daneben hatte ich noch ein kleines Einzelunternehmen. Die Richterin hat bei der Vorlage der BWA die Position "besondere Kosten, Kfz-Kosten, Werbe- und Reisekosten" nicht als Betriebsausgabe für das Einzelunternehmen anerkannt, sondern als Einnahme deklariert. Demzufolge wurde mein Einkommen fiktiv hoch gerechnet. Muss man nicht verstehen.

Am Anfang hatte ich teilweise den Unterhalt gezahlt. Nach dem Urteil und Zahlung der Kosten für den Rechtsanwalt und Gerichtskosten habe ich Zahlungen des Kindesunterhalts komplett eingestellt. 

Ich muss dazu sagen, in den Jahren 2016-2018 ging es mir unternehmerisch, metal, etc. absolut dreckig. Seit dem Zeitpunkt kann ich verstehen, wie es ist in ein Loch zu fallen oder zu spüren, wie es ist wenn einem der Boden unter den Füßen weggezogen wird. Ich kann auch mittlerweile verstehen, warum Menschen resignieren oder aus der Situation nicht mehr herauskommen. 
Aber seit Ende 2019 back on track :-) 

Dem Jugendamt / Unterhaltskasse sind meine ausländische Anschrift bekannt. Regelmässig werde ich über die Leistungen nach UVG informiert. 
Mit Schreiben vom 18.09.2020 hatte ich denen mitgeteilt, dass der nächste Fragebogen nach meinen wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 1605 BGB aktuell noch nicht fällig ist.

Das letzte Schreiben kam im September 2021, in welchem angefragt worden ist: ... es wird angefragt, ob Sie für Ihre Kinder Unterhalt zahlen wollen. Falls dem so ist, soll die Überweisung auf das nachstehende Konto erfolgen. Falls Sie keine Zahlungen leisten wollen, teile Sie bitte Ihre Gründe mit." Der im Schreiben erwähnte Auskunftsbogen war nicht dabei. 
Da das ganze per normal-Post kam (also ohne Einschreiben oder so) habe ich das erstmal sauber gelocht und abgeheftet. Vielleicht kommt ja noch ein Reminder hinterher.

Jetzt:
In der letzten Woche hat meine Mutter Post von der örtlichen deutschen Polizei in Deutschland bekommen.
Straftat: Verdacht Unterhaltsverletzung gem. § 170 StGB
Gegen Ihren Sohn, xxxxx, ist ein Ermittlungsverfahren gem. § 170 StGB - Verletzung der Unterhaltspflicht eingeleitet worden. Damit ich die Ermittlung fortsetzen kann, bitte ich Sie mir:
- seine aktuelle Adresse,
- seinen aktuellen tatsächlichen Aufenthaltsort,
- wann er sich voraussichtlich wo und bei wem in der nächsten Zeit aufhalten wird,
- wann und wo er isch geplant regelmässig aufhält und 
- seinen aktuellen Arbeitgeber oder seine aktuelle Firma zu benennen.

Frage:
- Wer könnte dahinter stecken?
- Wird so etwas von Amtswegen durch das Jungendamt automatisch veranlasst oder muss das jmd. extra anzeigen?
- Oder ist das meine Sonderbehandlung durch das Jugendamt?
- Wie auf das Schreiben reagieren? Adresse korrekt mitteilen oder Aussage verweigern wg. Verwandtschaft (dem Jugendamt sind ja alle meine Kontaktdaten bekannt) ?
- Was kann / könnte da auf mich zukommen?
- Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke und viele Grüße aus dem sonnigen Ausland.
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§ 170 - Verdacht Unterhaltspflichtverletzung - von DrNewton - 10-11-2021, 01:46

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