10-11-2021, 10:54
(10-11-2021, 10:45)mrsandman schrieb: Enthielt das Schreiben an deine Mutter irgendeine Belehrung über ihre Rechte? Zum Beispiel das Recht zur Verweigerung der Auskunft?
Hallo,
ja. 1,5 Seiten ausführlich zum Aussageverweigerungsrecht.
Davon könnte man ja Gebrauch machen. Dann hat sie zumindest geantwortet, jedoch nicht gelogen oder etwas falschen ausgesagt.
Und tatsächlich, meine aktuelle Anschrift kennt sie wirklich nicht und wann ich wieder nach D komme, weiss ich momentan auf Grund von Corona selbst nicht.
Ich frage mich nur, woher die Polizei Ihre Adresse hat?!
Ausserdem wurde nur der erste Vorname verwendet. Wenn sie Post bekommt, wg. z.b. zu schnell fahren, etc. stehen immer alle 4 Vornamen in der Anrede.... steht da vielleicht die EX-Madame dahinter?