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§ 170 - Verdacht Unterhaltspflichtverletzung
#9
(10-11-2021, 01:46)DrNewton schrieb: - Wer könnte dahinter stecken?
- Wird so etwas von Amtswegen durch das Jungendamt automatisch veranlasst oder muss das jmd. extra anzeigen?
- Oder ist das meine Sonderbehandlung durch das Jugendamt?
- Wie auf das Schreiben reagieren? Adresse korrekt mitteilen oder Aussage verweigern wg. Verwandtschaft (dem Jugendamt sind ja alle meine Kontaktdaten bekannt) ?
- Was kann / könnte da auf mich zukommen?
- Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

1. Jeder kann dich anzeigen. Ex, Jugendamt, du dich selbst, die Oma, sonst jemand.
2. Da passiert nichts automatisch. Da hat jemand Anzeige erstattet, weil er der Meinung war, du brichst das Gesetz und sollst vor den Richter zitiert werden.
3. Das ist keine Sonderbehandlung. Wenn dich ein Sachbearbeiter angezeigt hat, dann weil er der Meinung von Punkt 2 war.
4. Wenn es Gründe gibt, die eine Verurteilung wahrscheinlich machen, dann überlege dir ob du dich ungreifbar machst. Spricht die Vergangenheit gegen eine Verurteilung, kannst du durch das Verfahren auch durch. Aussage machen vor einem Verhandlungstermin aber auf keinen Fall. In der faq stehen alle Details, solltest du lesen.
5. Verfahrenseinstellung, Verfahrenseinstellung mit Auflagen, Verhandlung mit oder ohne Verurteilung. Dann gelten da noch unterschiedliche Verjährungsfristen. Tatverjährung, Verfolgungsverjährung, Vollstreckungsverjährung... Zu beachten sind auch eine eingetretene Hemmung der Verjährung und ein möglicher Neubeginn der Verjährung.
6. Viele hier im Forum.
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RE: § 170 - Verdacht Unterhaltsverletzung - von p__ - 10-11-2021, 11:26

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