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§ 170 - Verdacht Unterhaltspflichtverletzung
#11
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

zu 1)
wenn ich richtig informiert bin muss die Gegenseite (also der Staat) beweisen, dass ich in der Lage gewesen wäre zu zahlen (also Geld vorhanden), jedoch nicht wollte. Naja in den Jahren 2016-2019 konnte ich wirklich nicht. das FA in D hat mir sogar ein Negatives Einkommen bescheinigt :-)
und jetzt kann ich offiziell nicht (inoffiziell wieder auferstanden aus Ruinen, mit meinem Sanierungskonzept inkl. geplanter Insolvenz in 2022 und Umstellung auf das Bargeldprinzip und entsprechenden Konstruktionen :-)

zu 2)
muss das ein in Deutschland zugelassener Gutachter sein?
Oder würde auch ein Gutachter aus meinem Gastland reichen (sofern dieser hier staatlich anerkannt ist)?
Dann könnte man wohl solch en Gutachten gegen Gebühr erwerben (habe ich gehört ;-)
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RE: § 170 - Verdacht Unterhaltsverletzung - von DrNewton - 10-11-2021, 12:51

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