15-05-2009, 13:12
Während dem Zivildienst hat er keinen Anspruch. Den Monat danach auch nicht, denn sein Entlassungsgeld ist bedarfsdeckend für diesen Monat. Danach kann es sein, dass er für kurze Zeit einen Anspruch geltend machen könnte. An beide Eltern unter Vorlage aller Nachweise. Das ist nicht wenig und dazu gehören auch die Nachweise über die Verhältnisse des anderen Elternteils. Und er muss dafür klagen. Bei dem geringen Streitwert kein Vergnügen. Lege ihm nahe, die Zeit bis zum Studium mit einer Aushilfstätigkeit zu überbrücken.