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Zivildienst/Studium
#8
(15-05-2009, 13:54)Ray schrieb: Bestimmte Dinge werden von Muettern auch illegal weiterbezogen, die sollte man in dem Zusammenhang extra erwaehnen (Kindergeld, koennte das sein? - ich habs vergessen, vielleicht kann noch mal jemand bestaetigen).

Hier die Bestätigung aus der Trennungsfaq ;-)

"Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Bezahlt ein Elternteil keinen Unterhalt bekommt er auch kein Kindergeld angerechnet, egal wo das Kind wohnt und egal ob es privilegiert ist oder nicht (siehe BGH, Az XII ZR 34-03). Er muss das Kindergeld an das Kind weitergeben. Wenn das Kind nicht mehr beim bisher betreuenden Elternteil wohnt, erhält es sogar der Elternteil direkt ausbezahlt, der mehr Unterhalt bezahlt. Unterhaltsrechtlich ist nicht auf die Bezugsberechtigung, sondern auf den Zweck des Kindergeldes als Familienlastenausgleich abzustellen. Viele Mütter, die selbst keinen Barunterhalt an das Kind bezahlen lassen sich trotzdem weiter unberechtigterweise das Kindergeld auszahlen. Als Vater sollte man dann die Kindergeldkasse anschreiben, Meldebescheinigung des Kindes und Kopie der eigenen Unterhaltszahlungen beifügen und das Kindergeld für sich beantragen. Das kann sogar zu einer Nachzahlung des Kindergeldes an den Vater führen."

Ich werde ganz ruhig mit dem Jungen reden, wie das mit Arbeit aussieht. Er ist eigentlich ganz vernünftig (die Hälfte seiner Gene stammt ja von mir ;-)))
Hellhörig wurde ich allerdings, als seine Mutter mal andeutete, das der Junge dann halt gegen mich klagen müsse. Das ist ihre Meinung, ich denke aber, das wird er nicht tun.

Gruß
Schwerter
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