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Koalitionsvertrag: Was heißt das fürs Familienrecht?
#3
Was das bedeutet? Tretminen ohne Ende Eine weitere Verschlimmerung der vorliegenden Katastrophe und die Überlegung jedes Mannes, ob man ein KInd noch in die Welt setzen sollte unter der Voraussetzung der wahrscheinlich freiwillig selbst verursachten Versklavung.


Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das „kleine Sorgerecht“ für soziale
Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den
rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. 

Heißt in der Praxis: Der weiße Ritter vögelt die Mutter. Diese schmeißt den Ex raus. Der weiße Ritter ist nun der soziale Vater. Er kuschelt und schmust mit Deinem Kind, lässt sich als Retter der Mami feiern und sich Papa nennen. Den Unterhalt bezahlt der "rechtliche Vater" oder auch der "biologische Vater". Der "soziale Vater" macht nur die Show. Jetzt bekommt er das "kleine Sorgerecht".  Was für ein Schwachsinn. was soll das sein? Was wird da ausgegliedert im Vergleich zum Sorgerecht an sich? 
Dann steht da, dass im Einvernehmen der rechtlichen Eltern das kleine Sorgerecht auf zwei weitere Personen ausgeweitet werden kann. Das kann auch auch die lesbische Wochenendtante aus dem Internet sein oder liebe Onkel aus der Nachbarschaft mit den Bonbons. 
Da steht aber nicht, dass der "rechtliche Vater oder "biologische Vater" das kleine Sorgerecht für den weißen Ritter und "sozialen Vater" verhindern kann! Dieser Schachzug ist die manifestierte Vollendung der Komplettentsorgung jedes Trennungsvaters. 



Wir werden das
Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder
der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu
übernehmen. 

Jenseits von Liebesbeziehungen: Du kannst nun auch "Verantwortung" übernehmen für Deinen KFZ-Meister oder einen Neubürger. "Rechtlich Verantwortung zu übernehmen" heißt dann auch, zukünftig zum Unterhalt verpflichtet zu sein. Glückwunsch! Du entlastest nun lebenslänglich die Sozialkassen. Was die Gutmenschen wohl dazu sagen? Tolle Sache das! 

Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht
und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.
Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des
Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ehe soll nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der
Adoption minderjähriger Kinder sein.

Die Mit-Mutter bekommt nun in einem so einfach gestricktem Verfahren das Sorgerecht bei Geburt des Kindes aus Samenbankproduktion gleich mit und zwar so einfach, dass selbst die dämlichste Amöbe den Vorgang versteht. Das ist der Vorgang, um den seit 40 Jahren die Väter kämpfen, was aber niemanden interessiert aus dem Kreise, der sich den Ar... mit dem Grundgesetz abputzt.

Auch außerhalb der Ehe soll die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der
anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein.

Auch die Geschlechter 3 - 17 ( 1-2 besetzen Männlein und Weiblein) können eine Elternschaft übernehmen. Auch für Kinder, die der esel im Galopp verloren hat, für an der Grenze aufgefundene oder eben auch Dein Kind, wenn man Dir die gem. Sorge vorenthalten hat. 

 Wir werden ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren einführen, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich
klären lassen kann ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen. Das Samenspenderregister wollen auch bisherige Fälle, private Samenspenden Embryonenspenden öffnen.

Das ist eine ganz feine Sache. Es eröffnet neue Möglichkeiten Unterhaltsansprüche geltend machen zu können. Man ist nach zwei Seiten abgesichert. Das "rechtliche Elternteil" zahlt jedenfalls weiter. Aber vielleicht nicht genug? Dann darf der ausfindig gemachte Vater, der die Mutter vor 12 Jahren hinterm Kirmeszelt beglückte, ebenfalls eintreten.

Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die
umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser
berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche
Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die
dafür erforderlichen Bedingungen schaffen.

Welche Bedingungen? Theoretisch gibt es doch schon das gesetzlich verankerte Umgangsrecht. Theoretisch... Wenn man nicht umsetzt, was schon vorliegt, was sollen dann "neue Bedingungen" bewirken? Mehrbelastung im Steuerrecht gibt es nur für die Väter. Sie zahlen aus der Stkl. 1 heraus. Die sog. Alleinerziehenden haben schon die Stkl. 2 UND den Alleinerziehendenentlastungsbetrag! Glaubst du ernsthaft, der Staat würde auf Abermillionen verzichten, indem der Vater auch so etwas wie eine Stkl.2 bekommt? Eher scheinen uns zwei Sonnen am Himmel....  

 Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor
und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

Das eine schließt das Andere aus. Zahlt der Vater den Mindestunterhalt und ist die Mutter Halbtagsfriseuse, wird schlicht weiterhin an der Düsseldorfer Tabelle festgehalten, da diese ja gerade das "Existenzminimum" in dieser Hinsicht auch abzubilden glaubt.

Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung
verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. 

Noch ein paar Aufträge mehr für Jugendamt und Co. Der Bock im Garten bekommt nun noch mehr freie Hand, die Griffel bis hinein in Dein Schlafzimmer zu strecken. Die Rechtsanwälte werden das Zubrot der Mediation noch mehr entdecken und dann folgern: Schade. Beim dem Konflikt kann ich nun auch nichts weiter machen. Rechnung 1..... Nun führen wir eben ein familiengerichtliches Verfahren. Rechnung 2...

Wir werden den
Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben. Das Namensrecht
liberalisieren wir, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen.

Ganz einfach: Vater heißt Müller. Mutter heißt auch Müller. Der neue Ex heißt: Kuddelmuddel. Mutter wollte, das Kind nun Kuddelmuddel heißt, weil Mutter nun auch Müller-Kuddelmuddel heißt. Vater widerspricht und gewinnt. Kind hei0t weiterhin Müller.

Neues Recht: Mutti sagt zum Kinde: "Kind, wäre es nicht schön, wenn Du auch Müller-Kuddelmuddel heißen würdest? Dann gibt es auch ein neues I-Phone!"
Kind sagt zum Richter: "Ich möchte nun Müller-Kuddelmuddel heißen!" Zack! Vater Müller ist raus!

Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der
Verhandlungen stärken. 

Amerikanische Verhältnisse im Gerichtssaal. Wer da am lautesten auftrumpft, am meisten schimpft und am besten "argumentiert", gewinnt. es lebe das Prinzip des "schmutzige Wäsche waschens".


Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie
einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern.

Dann schauen wir mal, was der Richterbund sagt, wenn dessen Schäflein aus dem schlafe gerissen werden sollen, um sich weiter zu bilden.

Wenn
häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.

Das Ding ist der Hammer! Tür und Tor sperrangelweit offen für weitere Falschbeschuldigungsorgien. War es bisher so, dass zumindest in vielen Fällen der Vorwurf häuslicher Gewalt abzutrennen war, vom Umgangsrecht (das Kind ist ja auch gar nicht involviert und hat einen eigenen Anspruch auf Vater und Mutter) so kann man nun her gehen und sagen: Wie? Du hast die Mama geschlagen? sagt sie zumindest. Dann wirst Du das Kind auch erst mal nicht mehr sehen, Du Lump! Das kann jetzt jeder Richter halten wie ein Dachdecker.

Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen
Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die
Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. 

Anders als die Mit-Mutter erst mal alles beim Alten. Der Vater klagt das gem. Sorgerecht ein. Und wird vor Gericht abgewatscht. Fertig. Der Kumpel von mir, welcher unlängst erfolgreich die gem. Sorge vor Gericht einklagte, wäre nun auch raus aus dem Spiel. er hatte nämlich KEINEN gemeinsamen Wohnsitz mit der Mutter.

Das Kindeswohl ist
dabei besonders zu berücksichtigen. Wir werden die Modernisierung im Kindschafts- und Unterhaltsrecht mit Studien begleiten.


... die man in Sachen "PETRA-Studie" auch gerne mal verschwinden lässt. Neue Studien. Allerorten. Tolle Sache. dann sind die Leute auch wieder beschäftigt. Alles beim Alten. Hohles Geschwätz ohne Mehrwert.


Na? Satt?
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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RE: Koalitionsvertrag: Was heißt das fürs Familienrecht? - von Nappo - 25-11-2021, 11:39

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