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Koalitionsvertrag: Was heißt das fürs Familienrecht?
#6
"Wir werden den Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben."

Sehr gut - nehmen wir die Passage mal raus, sie versinnbildlicht viel. So wie ich das sehe, gibt es da also zwei Möglichkeiten:

1.) Diese Passage meint genau nichts, weil es das alles schon genauso (mit Betonung auf GENAUSO) gibt. Dann stellt sich für mich schlicht und ergreifend die Frage, was denn da nun steht? Nichts? Es ist quasi bewusst 'gelogen', weil man schlichtweg alten Wein in neuen Schläuchen verkauft?

2.) Diese Passage meint irgendetwas, was es bisher so NICHT gegeben hat. Dann stellt sich für mich schlicht und ergreifend die Frage, was das sein könnte (mit Betonung auf KÖNNTE)?

Interpertation 1.) wurde nun ausführlich beantwortet.
Ich habe lediglich festgestellt, dass für eine Antwort, die mir zur Einordnung des Ganzen weiterhelfen würde, auch eine Auslotung von Interpretation 2.) nötig wäre.

Dies gilt für (fast alle) weiteren Passagen gleichermaßen.
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RE: Koalitionsvertrag: Was heißt das fürs Familienrecht? - von Gautama - 25-11-2021, 13:10

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