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Koalitionsvertrag: Was heißt das fürs Familienrecht?
#7
Das ist Politik! Und gemacht von Figuren im Elfenbeinturm.

Es gibt schon recht lange Grosselterninitiativen, Forderungen sie wollten ihre Enkel nicht verlieren. Die tatsächliche Nichtumsetzbarkeit wird von allen Politikern schon immer offen geleugnet. Aber Politiker wollen "was machen", denn auch Grosseltern sind Wähler. Also wird "was gemacht" und irgendeine Passage im bisher nicht umgesetzten §1685 BGB wird geändert, so dass ein scheinbar anderer und ihrer Ansicht nach schönenerer §1685 BGB dasteht. Wir kennen das Spiel, wir haben im Familienrecht massenhaft solche Aktionen erlebt, Musterbeispiel ist die elende Schande des §1626a BGB. Und nun, oh Wunder, dieselbe Umsetzung in der Praxis wie vorher. Nämlich nicht. Ein lauter Startschuss, ein tolles Rennen und dann ist da immer noch die zusammengestürzte Brücke, wo alle halt machen müssen und nicht drüberkommen. Aber ein toller Start und tolle erste Meter waren es, die Zuschauer sind begeistert! Es kommen keiner an? Wieso die Verbesserungen immer nur kleinreden? Natürlich gibt es immer Verbesserungsbedarf und man soll auch den Start nicht unterschätzen und... blaschwafel...
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RE: Koalitionsvertrag: Was heißt das fürs Familienrecht? - von p__ - 25-11-2021, 13:35

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