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Nachehelicher Unterhalt - welche Hürden beim Argument "Krankheit"?
#1
Hallo zusammen,
 
ich bin seit mehreren Monaten hier stiller Mitleser und muss jetzt (leider) in den Aktivmodus schalten, da wahrscheinlich ein gerichtlicher Konflikt am Übergang vom Trennungsunterhalt zum nachehelichen Unterhalt naht. 
 
Die wichtigsten Eckdaten in Kürze:
Auszug Ende 2020, Trennungsjahr vorbei und Scheidung eingereicht. Zwei Kinder in der Düsseldorfer-Tabelle-Klasse 6-11. Die Ehe bestand seit 2010. Aktuell betreuen wir die Kinder in einer strittigen Grauzone von 55:45 zwischen Wechselmodell und erweitertem Umgang (ungut) mit Wechsel mitten in der Woche und am WE. Die Wohnungen liegen 400m Luftlinie entfernt im gentrifizierten Hipsterviertel der Großstadt. 
 
Mit der Geburt des ersten Kindes sind wir beide in unseren erlernten Jobs in Teilzeit gegangen, ich knapp über 30, sie knapp über 20 Stunden, und haben beide keine Aufstiegschancen mehr wahrgenommen. Beides Akademiker, wir wollten beide die Kindererziehung und Haushalt teilen und die Gehälter haben dazu gereicht. Seit 2017, 2018 massive Ehekonflikte, u.a. weil ich im Haushalt zu viel tun musste. Ich bin 2018 wieder in Vollzeit gegangen, um trotz perspektivischer Ausgründung eines 2. Hausstandes in einer Großstadt für ein Wechselmodell (von mir angestrebt) genug "Asche" zu haben, damit man nicht bei den Kindern sparen muss (z.B. Kurse und Hobbies aufrechterhalten). Die Mehrarbeit im Haushalt in der Zeit der Vollzeit wurde in der Zeit nicht von der Mutter, sondern von Haushaltshilfen geleistet.
 
Die Mutter hat diverse Autoimmunerkrankungen und dadurch teils auch Gelenkschmerzen entwickelt. Ich selbst habe einen Bandscheibenvorfall und dauernde Rückenschmerzen und bin auch psychisch nicht gesund aus der Ehe gekommen (mittelschwere Depression). Wir arbeiten allerdings beide in "Redejobs". Würde man mit den Augen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehen, würde man wohl fragen, warum orthopädische Probleme Berater-Jobs unmöglich machen sollten.
 
Und hier naht die Frage: klassischer „Aufstockungsunterhalt“ ist aus der Ehebiographie schwer herzuleiten, so mein Eindruck, da keine ehebedingten Nachteile im Sinne von „Frau hält dem Mann den Rücken frei für Karriere“ oder „Frau arbeitet ausbildungsfern und unterbezahlt“ existieren. Kumuliert habe ich durch die Teilzeit über die Jahre vergleichbar viel „Brutto“ liegen lassen wie sie.
 
Bleibt noch die Krankheit als Unterhaltsbegründung. Im Raum steht, dass die Mutter 5+ Jahre nachehelichen Unterhalt aufgrund ihrer Erkrankung fordert. Info: Es gibt weder einen Behinderungsgrad noch wurde bisher schulmedizinisch behandelt (zB medikamentöse Schmerztherapie, Antikörper oder ähnliches). Hat hier jemand Erfahrung, wie das Dritte / Gerichte sehen würden?

-       V.a. orthopädische Probleme – ein Grund, nicht wieder mehr als 25 Stunden in Beratungsjobs zu arbeiten?
-       Wie wird der Schweregrad einer Erkrankung eingeschätzt, die bisher v.a. mit Hausmitteln (zB Spezialernährung) bekämpft wurde?
-       Aufrechnung von „Krankheit“ – ist meine Depression (diagnostiziert) „gegenzurechnen“ bei Unterhaltsansprüchen?
- Krankheit ohne Gutachten - ist vor Gericht zwingend ein Gutachten nötig um Krankheiten zu belegen? (Mutter meint nein)

Meine Position ist nicht "null Unterhalt". Ein Vorschlag meinerseits war zB, dass ich bei den Kindern auf "erweiterten Umgang" statt Wechselmodell gehe und sie so (mittelbar) bezuschusst wird (wäre DüTab Stufe 5 oder 6 in meinem Fall.) Da wir beide in der Ehe gleichermaßen Federn gelassen haben, bin ich zunächst mal gegen nachehelichen Unterhalt...
 
Danke schon mal für Euren Input – ich hoffe ich habe nichts Sachdienliches vergessen...
 

T
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Nachehelicher Unterhalt - welche Hürden beim Argument "Krankheit"? - von totality - 29-11-2021, 18:09

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