Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verjährung Unterhaltsschulden
#1
Folgende Sachlage:
Juli 2015 wurde die Zahlung von Unterhalt eingestellt.
Dezember 2015 einmalige Aufforderung zur Begleichung der Unterhaltsschulden durch JA. Der nicht folge geleistet wurde.

Danach bis 2020 nichts gehört ...und weiterhin keinerlei Zahlung von Unterhalt oder irgendwelcher Beträge an die UVG

November 2020 nach Umzug der KM Aufforderung zur Begleichung der ab August durch die  neu zuständige UVG und der dort aufgelaufenen Schulden.
Februar 2021 Einigung mit der UVG ueber monatliche Zahlung eines Betrages ( der unter den geforderten 220,- liegt).

Welche Jahre/Zeiträume gelten als Verjährt?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Verjährung Unterhaltsschulden - von Dassault - 31-01-2022, 22:08
RE: Verjährung Unterhaltsschulden - von p__ - 03-02-2022, 21:55
RE: Verjährung Unterhaltsschulden - von p__ - 04-02-2022, 00:01
RE: Verjährung Unterhaltsschulden - von Nappo - 06-02-2022, 14:26
RE: Verjährung Unterhaltsschulden - von p__ - 06-02-2022, 15:57

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste