Folgende Sachlage:
Juli 2015 wurde die Zahlung von Unterhalt eingestellt.
Dezember 2015 einmalige Aufforderung zur Begleichung der Unterhaltsschulden durch JA. Der nicht folge geleistet wurde.
Danach bis 2020 nichts gehört ...und weiterhin keinerlei Zahlung von Unterhalt oder irgendwelcher Beträge an die UVG
November 2020 nach Umzug der KM Aufforderung zur Begleichung der ab August durch die neu zuständige UVG und der dort aufgelaufenen Schulden.
Februar 2021 Einigung mit der UVG ueber monatliche Zahlung eines Betrages ( der unter den geforderten 220,- liegt).
Welche Jahre/Zeiträume gelten als Verjährt?
Juli 2015 wurde die Zahlung von Unterhalt eingestellt.
Dezember 2015 einmalige Aufforderung zur Begleichung der Unterhaltsschulden durch JA. Der nicht folge geleistet wurde.
Danach bis 2020 nichts gehört ...und weiterhin keinerlei Zahlung von Unterhalt oder irgendwelcher Beträge an die UVG
November 2020 nach Umzug der KM Aufforderung zur Begleichung der ab August durch die neu zuständige UVG und der dort aufgelaufenen Schulden.
Februar 2021 Einigung mit der UVG ueber monatliche Zahlung eines Betrages ( der unter den geforderten 220,- liegt).
Welche Jahre/Zeiträume gelten als Verjährt?