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Unterhaltsrückgriff im Ausland
#15
Es eignen sich nur noch die Länder UK und Dänemark, weil diese der europ. Pfändungsverordnung (oder so ähnlich) nicht beigetreten sind, d.h. Bankkonten in UK und Dänemark sind vor der Pfändung sicher. Problem: Bankkonto in DK kann nur eröffnen, wer eine Sozialversicherungsnummer in DK hat. Diese wiederum bekommt man nur, wenn man in DK auch einen Arbeitsvertrag hat und der Arbeitgeber einen dort angemeldet hat. --> Dürfte also schwierig werden. Vielleicht geht etwas als Selbstständiger mit Gewerbe dort, jedoch habe ich diesbezüglich noch keine guten Infos gefunden. UK: Vor dem Brexit kein Problem. Jetzt ist es dort leider auch nicht mehr so einfach möglich ein Bankkonto zu eröffnen. Meine dortige Bank hatte auf Grund des Brexit´s die Bankbeziehung kündigen müssen :-( Wenn jmd. mehr Infos hat, gerne hier senden. Danke.
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Unterhaltsrückgriff im Ausland - von p__ - 03-02-2022, 15:31
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von Panto - 07-02-2022, 20:49
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von Nappo - 09-02-2022, 12:02
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von p__ - 09-03-2022, 21:06
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von aboe - 17-03-2022, 09:31
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von p__ - 17-03-2022, 10:15
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von aboe - 17-03-2022, 10:34
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von p__ - 17-03-2022, 10:44
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von aboe - 17-03-2022, 14:08
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von DrNewton - 21-03-2022, 09:26

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