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Auslandsscheidung
#3
(04-02-2022, 11:11)p__ schrieb: In Japan scheiden lassen. Da es kein EU-Staat ist und beide nach wie vor verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, muss ein Antrag auf Anerkennung in D gestellt werden. Zuständig ist die Justizverwaltung (bzw. ein Oberlandesgericht) des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Formular ausfüllen "Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen", beglaubigte Kopie der ausländischen Entscheidung mit Rechtskraftvermerk, eventuell Registereintragung, Heiratsurkunde, Nachweis der Staatsangehörigkeiten, Bescheinigung über das Einkommen des Antragstellers, Übersetzungen von einem ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer.

Gibts irgendwelche Schwierigkeiten? Kinder?

Danke... Ja, das sind die Infos die auch habe. Ausserdemweiss ich bereits, dass die Zuständigkeit in meinem Fall ausschliesslich an Berlin fällt und nicht an das Wohnsitz Bundesland.
Mir geht es um den Nachweis der Rechtsgültigkeit, wie dieser von japanischer Seite aus aussieht, und die zugehörige Apostille.
Ich weiss bisher noch nicht mal, was das ist...     Smile
Aber ich werde mich schon durcharbeiten. Ich suche im Prinzip jemanden, der da schon mal durch ist in Japan.
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Auslandsscheidung - von Brupa - 04-02-2022, 02:04
RE: Auslandsscheidung - von p__ - 04-02-2022, 11:11
RE: Auslandsscheidung - von Brupa - 04-02-2022, 20:52

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