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§ 1628 nur bei gemeinsamer Sorge?
#7
Dann musst du die gemeinsame Gesundheitssorge wieder herstellen und dafür vor Gericht gehen. Mit einer Impfung kannst das aber nicht begründen. Die damals genannten Gründe für den Entzug der Gesundheitssorge müssen beseitigt sein und es müssen Gründe genannt werden, wieso wieder Übereinstimmung besteht. Das Sorgerecht ist im deutschen Familienrecht nicht das Recht, anderer Meinung zu sein und etwas zu blockieren oder zu erzwingen, sondern das Recht sich zu einigen. Wenn du also kommst du sagst: Ich will die gemeinse Sorge, weil ich gegenteiliger Meinung wie die Mutter bin, dann wirst du unter Juristengelächter aus dem Gerichtssaal getreten, anschliessend kommt noch eine Kostennote.
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Nachrichten in diesem Thema
§ 1628 nur bei gemeinsamer Sorge? - von Anton - 23-02-2022, 18:52
RE: § 1628 nur bei gemeinsamer Sorge? - von p__ - 23-02-2022, 23:26

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