26-02-2022, 10:50
(26-02-2022, 01:52)Anton schrieb: Hast Du dazu ein paar gesetzliche Grundlagen, mit denen ich argumentieren kann?
Das steht im keinem Gesetz, sondern ist Bestandteil der gängigen Rechtssprechung. Die Blockadewirkung des Sorgerechts wird immer verneint, z.B. bei der Schulanmeldung. Was geht, ist Blockade durch Unterlassung, bei Vorgängen die zwingend zwei Unterschriften erfordern. Das ist dann die Steilvorlage für einen flotten Sorgerechtsentzug. Wenn du also das Sorgerecht tatsächlich ausüben willst, ist es weg.