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Betreuungsunterhalt bei Mehrbedarf
#1
Hallo zusammen,
 
bisher habe ich still mitgelesen, aber nun ist es soweit, ich habe Post von der Anwältin der Mutter bekommen. Erfreulicherweise hat sie weniger Unterhalt zusammengerechnet, als ich selbst berechnet habe. Allerdings scheint ihr die Information zum Mehrbedarf (KiTa) unseres Sohnes (2 Jahre) zu fehlen.
Ich wäre Euch sehr verbunden, wenn Ihr mal über meine Berechnung schaut, damit ich das Geld, das unserem Sohn zusteht, nicht einem Anwalt zukommen lassen muss.
 
Monatliches Einkommen: 3100€
Berufsbedingte Aufwendungen: 150 €
Altersvorsorge: 250€
Bereinigtes Nettoeinkommen: 2700 € ->Kindesunterhalt: 346,5 € (Habe ein bisschen gerundet bei den Zahlen, eigentlich steht das bereinigte Nettoeinkommen bei 2721€)
Zusätzlich geht von meinem Konto das Geld für die Kita ab (601€ = 524 € Betreuung + 77 € Essensgeld).
 
Rest des Nettoeinkommens: 2700€-346,5€-524€ = 1829,5€
Abzüglich Erwerbstätigenbonus: bleiben: 1646,55€
Davon den Selbstbehalt von 1260 € (nicht verheiratet) bleiben 386,55€.
 
Davon müsste ich ja jetzt meines Wissens noch die 77€ Essensgeld abziehen, da die im Kindesunterhalt enthalten sind, also 309,55€. Das hört sich natürlich ganz anders an, als die 960 €, die die Anwältin der Mutter fordert.
 
Ich wollte einfach die 386,55€ anbieten, damit die Anwältin endlich Ruhe gibt. Ist meine Rechnung so korrekt oder setze ich mich damit in die Nesseln? Darf ich die KiTa einfach so zum Abzug bringen oder muss ich erstmal den Mehrbedarf einfordern (der halt von meinem Konto abgeht, weil die Mutter kein Einkommen hat).

Für eine Antwort wäre ich Euch sehr verbunden.

Beste Grüße und Gesundheit


Dampflok
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Betreuungsunterhalt bei Mehrbedarf - von Dampflok - 13-03-2022, 00:13

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