30-05-2022, 11:41
Was die Eigenbedarfskündigung betrifft, so müssen erstens die gesetzlichen Kündigungsfristen unbedingt eingehalten werden (also 3, 6 oder 9 Monate, je nach Dauer des Mietverhältnisses) und zweitens kann Deine Frau den Mietvertrag nicht nach ihrem Gusto kündigen, da es einen Miteigentümer gibt und die Vermietung (und Kündigung) des Mietverhältnisses eine gesamthändnerische Verwaltung der gemeinsamen Eigentumswohnung bildet. Sprich, die Kündigung des Mietverhältnisses kann nur gemeinsam stattfinden, der Ex Deiner Nochfrau müsste also die Kündigung mittragen.