Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kinderbonus 2022
#1
Im Juli soll es einen Kinderbonus iHv 100€ geben.

Mein Titel ist dynamisch. Dort steht, dass ich "verpflichtet bin xy% des Mindestunterhalts der maßgeblichen Altersstufe nach § 1612a Abs. 1 8GB unter bedarfsdeckender Anrechnung der Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes zu zahlen".

Fragen:

1) Kann ich die Hälfte des Kinderbonus (50€) von der Anfang Juli geschuldeten Zahlung des Kindesunterhalts abziehen?

2) Muss ich die KM vorher darüber informieren? Bzw. sollte ich das vorsichtshalber tun, falls die KM tatsächlich versucht aufgrund des Abzugs zu vollstrecken?

3) Wenn ja, was genau schreibe ich der Gutsten?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Kinderbonus 2022 - von mrsandman - 07-06-2022, 20:27
RE: Kinderbonus 2022 - von p__ - 07-06-2022, 21:26
RE: Kinderbonus 2022 - von Nuffü - 08-06-2022, 07:11
RE: Kinderbonus 2022 - von Dummi67 - 16-06-2022, 08:45

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kinderbonus 2 MasterOfDesaster 6 2.587 12-05-2021, 21:13
Letzter Beitrag: mrsandman

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste