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Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"?
#1
Hallo zusammen,
Ich lese hier schon sehr lange mit und habe viele  gute Tips für meine eigene Geschichte erhalten.

Jetzt habe ich eine Frage zu einem vergleichsweise kleinem Thema.

Ich bin geschieden und das 3. Kind (zu dem ich regelmäßigen und guten Umgang habe), ist mittlerweile fast 15 Jahre alt.

Bei meiner Scheidung vor 11 Jahren hat die Richterin in den Beschluss einen Mehrbedarf von 49 Euro aufgenommen (ohne zeitliche Beschränkung und ohne wirkliche Begründung).

In dem Protokoll wurden damals Mehrbedarf für Kindergartenbeiträge, Bio-Ernährkng (wegen Allergie) und die Situation rund um 3 weitere Unterhaltsberechtigte aus meiner 1. EHE "vermischt".
Hintergrund war, dass meine 2. EX sich beschwerte, dass ich wegen 5 Unterhaltsbetechtigter damals um 3 Stufen in der DDT runtergehen wollte. 

Ich habe den Mehrbedarf damals akzeptiert, weil mir die Richterin in einem anderen Thema spürbar entgegengenommen war.

Mittlerweile sind 11 Jahre vergangen und meine finanziellen Verhältnisse sind jobbedingt spürbar schlechter (kein Mangelfall), so dass 49 Eurofür mich mittlerweile viel Geld sind.

Meine Frage:
Darf ich den Mehrbedarf einfach einstellen trotz das er im Beschluss steht? Nach meinem Verständnis muss Mehrbedarf begründet werden und alle o.a. Gründe sind mittlerweile entfallen.

Danke
FrüherMorgen
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Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"? - von FrüherMorgen66 - 01-12-2022, 08:30

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