03-12-2022, 22:27
Der Anspruch richtet sich nach dem Geburtsdatum und nach Kalendermonaten. Der übliche Juristenschwachsinn, denn das sind unterschiedliche Zeiträume, somit wird Raum erzeugt für die beliebte Anwendung des Unterhaltsmaximierungsprinzips.
Da aber im Kalendermonat März der Geburtstag schon rum ist, ist für März auch keiner mehr fällig. Das ist sicher.
Da aber im Kalendermonat März der Geburtstag schon rum ist, ist für März auch keiner mehr fällig. Das ist sicher.