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Bürgergeld - Unterhalt Aufstocken
#4
Ob mit oder ohne Aufstockung die Zugangsvoraussetzungen sind immer gleich, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Vermögen, etc.

Der volle Unterhalt oder auch ein Titel kann bzw. der volle Unterhalt kann mindestens über einen Titel immer gefordert werden. Es gibt davor kein sicheres Versteck. Das Jobcenter rechnet beim Unterhalt nicht so streng wie ein Richter, sondern auf deiner Seite wird genauso berechnet, als würdest Du Aufstockung beantragen, ./. Freibeträge, etc. Kann also schon sein, dass sie deiner Berechnung folgen. Davon gehe ich sogar aus. Der Wahnsinn beginnt erst vor Gericht, weil dort sadistische und faule Wesen genannt Richter sitzen, die nicht rechnen wollen sondern stattdessen lieber fiktiv irgendwas festsetzen. Jeder Unterhaltssachbearbeiter beim Jobcenter rechnet besser.

Du musst dir vorab einen Plan machen. Wenn Du wirklich aufstocken willst, dann vorher weg mit dem Nebenjob. Die Verlockung den Nebenjob weiterzumachen ob der Jobcenter- und Titel-Hürde wird aber groß sein. Also entweder oder.

Dennoch würde ich taktisch vorgehen und nicht gleich titulieren lassen sondern bei einer etwaigen Antragstellung erst Mal die Unterhaltszahlungen der letzten 6 Monate nachweisen. Zusätzlich noch die Schreiben des Jobcenters anhängen via derer Du zu Unterhaltszahlungen aufgefordert wurdest.
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Nachrichten in diesem Thema
Bürgergeld - Unterhalt Aufstocken - von Ruffys - 06-01-2023, 10:46
RE: Bürgergeld - Unterhalt Aufstocken - von NurErzeuger - 06-01-2023, 21:50

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