Also für die nachzahlung des nicht gefordertern Unterhalts hatte das JC mitte des jahres mir die verwirkung bestätigt... eine geforderte Neuberechnung zwecks des neuen Selbstbehalt sind sie nicht nachgekommen.
Jetzt nach 3 Jahren wollte das JC eine neue Auskunft... Ergebniss: zahlbetrag 252 € in Höhe der Unterhaltsvorschussleistung oder des errechneten Betrages aufgrund meiner mangelden Leistungsfähigkeit in Höhe von 168€.
Wäre es kluger die 252€ an Unterhalt zu zahlen? Dann bliebe mir auch der ganze Ärger mit der Unterhaltsvorschusskasse erspart welche wahrscheinlich anderes rechnen auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit, nutzung öffentlicher Verkehrsmittel usw bestehen da die den Differenzbetrag zu 168€ aufstocken müssten und von mir jährlich zurück fordern würden.
Jetzt nach 3 Jahren wollte das JC eine neue Auskunft... Ergebniss: zahlbetrag 252 € in Höhe der Unterhaltsvorschussleistung oder des errechneten Betrages aufgrund meiner mangelden Leistungsfähigkeit in Höhe von 168€.
Wäre es kluger die 252€ an Unterhalt zu zahlen? Dann bliebe mir auch der ganze Ärger mit der Unterhaltsvorschusskasse erspart welche wahrscheinlich anderes rechnen auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit, nutzung öffentlicher Verkehrsmittel usw bestehen da die den Differenzbetrag zu 168€ aufstocken müssten und von mir jährlich zurück fordern würden.