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Antrag Umgangserweiterung trotz Bürgergeld-Status? Argumente gg. Telefonate mit Kind?
#6
Guten Abend erneut,

ich bin sehr dankbar, dass man auf euch zählen kann. Das war guter Input!
Die Empfehlung von stayFather87 nehme ich sehr gerne an. Sende mir bitte den Kontakt des Beraters.
Ich habe dir bereits per PM eine Anfrage geschickt.
Lieber p__ , deine Vaterbiographie und dein Martyrium sind mir bekannt.
Ich lese hier schon seit einigen Jahren mit und ich habe mir in deiner Bio deine „Geschichte“
bereits ganz zu Anfang durchgelesen.
Es macht einen jedes Mal aufs Neue sehr betroffen sowas lesen zu müssen.
Das gilt für deine, als auch für die vielen anderen traurigen Geschichten hier im Forum.
Es gibt tatsächlich viele Parallelen zwischen deinem und meinem Fall und ich will meinen gar nicht bagatellisieren,
aber ich denke, man kann konstatieren, dass meine Ex zum Glück solch ein hohes Maß an krimineller Energie,
die deine hat, (zumindest noch) nicht gezeigt hat.

Hier eine knappe Umschreibung der Sachlage:
Die aktuelle Richterin ist, wie in allen bereits zuvor stattgefundenen Verfahren wahrgenommen,
vollkommen der Mutter zugunsten parteiisch. Es ist unverkennbar, auf wessen Seite die Sympathien sind.
Es würde hier zu weit führen, um ein komplettes Psychogramm der Richterin
als auch der anderen Verfahrensbeteiligten zu erstellen.
Die Mutter ist in ihrem perfiden Vorgehen geschickt, weil sie ihrer Linie treu bleibt.
Sie ist sich dessen bewusst, dass wenn sie es überreißt, sie ihre Glaubwürdigkeit verliert und damit riskiert,
dass sie die richterliche Loyalität aufs Spiel setzt.
Also bleibt ihre Diffamierung aber v.a. ihre Sabotage immer wohl dosiert, dafür aber beständig.
Auf der anderen Seite ist sie Frau Teflon, die dafür sorgt, dass nichts nachweislich Belastendes an ihr kleben bleibt.

Mein Gefühl sagt mir: Die Richterin und die anderen wissen, was für ein Spiel sie betreibt,
aber sie lassen sie gewähren, solange sie das Gefühl haben, die Mutter wäre nicht eine direkte
und unmittelbare Gefahr für das Kind.
Mit Dingen wie einem emotionalem Missbrauch des Kindes, infolge des intriganten Schmierentheaters,
mit Spätfolgen für das Kind, braucht man diesen tumben Köpfen nicht zu kommen.
Das ist so eine seltsame Mischung aus mangelnder Empathie, fehlendem Urteilsvermögen,
Unkenntnis über die Empfindungen und Bedürfnisse von Kindern/Vätern, fachlicher Inkompetenz,
Überforderung, aber auch Abgestumpftheit.

Ich glaube deren Credo ist: Solange die Mutter das Kind nicht regelmäßig mit Säure übergießt
oder das Kind aktiv über die Mutter ohrenbetäubend klagt,
ist es in den Augen der Richterinnen gut aufgehoben bei ihr.
Wenn die Mutter nicht will, dass der Vater mit im Boot ist, dann wird sie da schon ihre legitimen Gründe für haben.
Egal welche es sind, sie werden von den Entscheidungsträgern grundsätzlich willfährig aufgegriffen
und der Vater kann dann versuchen die ihm angelasteten Vorwürfe zu entkräften.

Alleine, dass sich dieses Muster über Jahre hinweg mit ständig neuen Vorhaltungen permanent fortsetzt,
würde ein seriös arbeitendes Gericht als hinterfotzige Verfahrenstaktik der Mutter erkennen
und dementsprechend der Mutter Grenzen aufzeigen.

Aber genau dies passiert nicht. Den obsessiven Belastungseifer der Mutter kann ein blinder mit einem Krückstock erkennen,
nicht aber das Gericht!
Mit solchen Akteuren ist nichts oder nur sehr wenig zu gewinnen.

Das soll mich dennoch nicht von meinem Vorhaben abhalten einen neuen Antrag auf Umgangserweiterung zu verfassen.
Auch ein Beschwerdeverfahren scheue ich nicht!
Anträge und Erwiderungen zu verfassen ist lästig und jedes Mal ein neuer Sprung in die Jauchegrube,
aber so viel Arbeit ist es auch wieder nicht.
Mit der Zeit bekommt man etwas Routine und dank des Trennungsfaq Forums
und weiterer guter Quellen kann man sich argumentativ gut rüsten.


Aber zurück zur Vorbereitung für mein Verfahren:
Auch wenn die Richterin die Arbeitslosigkeit nicht offiziell als Ablehnungsgrund für eine hälftige Ferienregelung heranziehen kann,
kann ich mir vorstellen, dass genau dies die Motivationsgrundlage sein könnte,
um mir mehr gemeinsame Zeit mit meinem Kind streitig zu machen.
Daher wäge ich ab, ob ich meine Chancen nicht deutlich steigern würde,
wenn ich mir zumindest temporär einen offiziellen Halbtagsjob nehmen würde.
Selbstredend möchte ich weiterhin unter dem Selbstbehalt bleiben.
1. Stimmt ihr überein?

Darüber hinaus fallen mir folgende Fragen ein:

2. Hinsichtlich der Vorwürfe der Depressionen:
    Wie erwähnt, halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass die Richterin ein familienpsychologisches Gutachten anregt.
    Sofern dies im Anhörungstermin passiert:
    sollte man bereits vor Ort erklären, dass man dies für sich ablehnt oder besser unbeeindruckt reagieren
    und erst abwarten, wie 
sich die Gegenseite dazu positioniert?
    (Es kann ja gut sein, dass die Mutter, aufgrund ganz gewiss vorhandenen eigener Dachschäden,
     ein Gutachten über sich ebenso wenig ergehen lassen will).
     Kann man die Begutachtung genauso gut im Anschluss an die Anhörung schriftlich ablehnen?

3. Was meint p__ mit (zu Punkt 4.) : das Kind unbeeinflusst befragen?
    Bisher fand die Befragung des Kindes stets in der Form statt, dass Mutter und Kind sich zum Familiengericht begaben,
    dort die Mutter (laut Angabe der Verfahrensbeiständin) im Hausflur blieb, während das Kind im Raum (bei geöffneter Tür)
    von Verfahrensbeiständin und Richterin befragt wurde.
    Kann man als Antragsteller eine andere Form der Befragung anregen?
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RE: Antrag Umgangserweiterung trotz Bürgergeld-Status? Argumente gg. Telefonate mit Kind? - von Cuckold Uprising - 25-01-2023, 03:37

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