Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KU-Titel
#2
Auf jeden Fall befristet, die anderen Punkte sind weniger wichtig.

Ja, die Ex kann trotzdem eine Beistandschaft eingehen und die können jederzeit klagen, wenn sie Lust drauf haben. Ich würde nichts titulieren, aber sofort zahlen. Erst titulieren, wenn sie es verlangt.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
KU-Titel - von Rocky - 15-05-2023, 22:41
RE: KU-Titel - von p__ - 15-05-2023, 23:08

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste