15-05-2023, 23:08
Auf jeden Fall befristet, die anderen Punkte sind weniger wichtig.
Ja, die Ex kann trotzdem eine Beistandschaft eingehen und die können jederzeit klagen, wenn sie Lust drauf haben. Ich würde nichts titulieren, aber sofort zahlen. Erst titulieren, wenn sie es verlangt.
Ja, die Ex kann trotzdem eine Beistandschaft eingehen und die können jederzeit klagen, wenn sie Lust drauf haben. Ich würde nichts titulieren, aber sofort zahlen. Erst titulieren, wenn sie es verlangt.