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Rentenantrag erst nach Scheidung stellen?
#1
Ich komme gleich zur Sache, ich lebe getrennt, bin in ALG1 Bezug und wollte Anfang 2024 vor Erreichen meiner Regelarbeitszeit in Rente gehen.
Meine Madam lebt aktuell außerhalb des Schengenraumes, gemeinsame Kinder gibt es nicht.

Es stellt sich nun für mich die Frage, wäre es geschickter erst die Scheidung abzuwarten um bis dahin bzw.
bis zum Erreichen meiner Regelarbeitszeit ( in ca. 3 Jahren) nur ein Einkommen im pfändungsfreien Bereich zu haben?
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Rentenantrag erst nach Scheidung stellen? - von zwangszahler - 08-06-2023, 05:57

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