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Kaufkraftparität
#1
Guten Abend

Nach längere Zeit muss ich leider mal wieder um Hilfe bzw. Info bitten.
Pünktlich nach zwei jahren hat sich bei mir, im europäischen Ausland ,  die UHK gemeldet  um die faelligen Unterhaltsschulden einzufordern bzw. Stundungserklärung auszufüellen und beizulegen.
Wir hatten vereinbart das ich zahle was ich könne. Ich habe erst mit 50€ begonnen dann relativ rasch auf 150,- angehoben. Auch um irgendwie eine Art von Anerkennung bezueglicher Kulanz bzw. Entgegenkommen zu zeigen und den Bogen nicht zu ueberspannen. Trotzdem laufen natuerlich jeden Monat Schulden auf.
Mein Problem ist aber ein anderes. die UHK ignoriert seit Jahr und Tag die Kaufkraftparität. Also die Beruecksichtigung anderer Lebenshaltungskosten und Wechselkurse fuer den Auslandsschuldner.. Ich habe mehrfach die UHK angeschrieben und ein längeres Telefongespräch gefuehrt, mit dem Ergebnis das ich immer nur das Mantra bekam, ich hätte monatlich Unterhalt nach DD bzw. an die UHK in Euro  zu zahlen.

Inzwischen haben sich nicht nur, wie ueberall auf Grund der Inflation, die Lebenshaltungskosten rapide erhöht sondern auch der Wechselkurs meiner Währung.
For 10 jahren habe ich noch 7,80,-  fuer einen Euro gezahlt. Heute sage und schreibe 12,- !
Ich bezahle seit fast zwei Jahren als der Kurs noch 1:10 war 1500,- das waren in den letzten zwei jahren um die 150,-€. Jetzt kommen bei der UHK nur noch ca. 127,- Euro auf dem Konto an.
Dazu kommt das so natuerlich eine viel höhere Unterhaltsschuld aufläuft und meine ( gegenzurechnenden) anzugebenden Ausgaben fuer meinen Lebenshaltungskosten durch den tendenziell kontinuierlich schlechter werdenden Kurs in Euro viel geringer ausfallen als tatsächlich. Zum Beispiel waren vor einem Jahr Ausgaben von 5000,- in meiner Waehrung fuer Miete 500€. Heute habe ich nach der Milchmaedchenrechnung der UHK nur noch 428,- an Miete zu zahlen. Ich zahle aber weiterhin 5000,- meiner Waehrung an den Vermieter...

Meine Frage nun- was kann, sollte ich tun um die UHK zu zwingen die Kaufkraftparität (Vor etlichen Jahren hat die Tabelle bei Eurostat mein Land mit 140% zu 100 der BRD ausgewiesen)zwingend zu berücksichtigen. Alle Anwaelte, inklusive meines ehemals fuer mich taetigen haben bestaetigt das dues zu beruecksichtigen ist, IM Netzt steht auch genau das, mit ueblichem Verweis auf diverse Urteile.

Soll ich mir einen Anwalt fuer Unterhaltsrecht mit Auslandsbezug nehmen und die zustaendige UHK kostenpflichtig  verklagen bzw. so veranlasen ab sofort die Kaufkraftparität zu  Beruecksichtigen und dies Rückwirkend auf alle Ueberweisungen meinerseits?

Andere Vorschläge und Erfahrungen?
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Kaufkraftparität - von Dassault - 22-06-2023, 23:05
RE: Kaufkraftparität - von p__ - 22-06-2023, 23:36
RE: Kaufkraftparität - von Dassault - 23-06-2023, 08:04
RE: Kaufkraftparität - von Alimen T - 28-06-2023, 00:50
RE: Kaufkraftparität - von Dassault - 01-07-2023, 11:23
RE: Kaufkraftparität - von p__ - 23-06-2023, 09:14
RE: Kaufkraftparität - von Alimen T - 26-06-2023, 11:32
RE: Kaufkraftparität - von p__ - 26-06-2023, 11:39

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