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DT ungerecht und nicht Gesetzes konform ?
#1
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In Ihren Schreiben stufen Sie mich in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle ein und fordern von mir 115% vom Mindestunterhalt zu zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle hat aber keine Gesetzeskraft, das steht ja auch auf der ersten Seite der Tabelle. Da frage ich mich wie Sie darauf kommen diese zu benutzen?

Hierzu möchte ich mal Herrn Edmund Müller zitieren.

„Die Düsseldorfer Tabelle:
ist ein merkwürdiges Ding. In der Düsseldorfer Tabelle legt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages Leitlinien für den Kindesunterhalt fest; also wie viel ein Elternteil dem anderen zahlen muss, bei dem das Kind  lebt. Die Tabelle wird seit 1962 geführt und alle zwei Jahre überarbeitet. Es wird stets darauf geachtet zu behaupten, dass die Tabelle keine Gesetzeskraft habe und nur eine Richtlinie darstelle. Allerdings setzen die Familiengerichte diese um, als sei sie Gesetz, sie gewinnt dadurch faktische Gesetzeskraft, ist also seit Jahren faktisch Gesetz, auch wenn man der Form halber dies schamhaft bestreitet.
Halt, Moment, war da nicht was? Gewaltenteilung? Wer macht nochmal die Gesetze?
Ach ja, der Bundestag, dessen Abgeordneten wir alle vier Jahren, wie gerade jetzt, wählen und auch wieder abwählen könnten, sollten uns ihre Gesetze nicht gefallen und wir andere wollen.
Diese  Volksvertreter machen nach den Prinzip der Gewaltenteilung die Gesetze und nicht etwa eine Versammlung von Richtern (und Anwälten eines Vereins),  die weder vom Volk gewählt, noch wieder abgewählt werden können, die irgendwann von wer weiß wem, wer weiß wann und wie, auf Lebenszeit in ihr Amt gehievt wurden und sich dort niemals wieder demokratisch legitimieren müssen. Das ist schon für die Rechtsprechung fatal. Noch schlimmer wird es, wenn sie auch noch die Gesetze machen. Richter machen nach dem Prinzip der Gewaltenteilung keine Gesetze. Sie haben die Gesetze auf die Wirklichkeit in ihrer Rechtsprechung anzuwenden. Dabei sind sie an das Gesetz gebunden, was ihnen der Gesetzgeber, und niemand sonst vorgibt, schon gar nicht sie selber. Ein Richter, welcher sein eigenes Gesetz macht und danach Recht spricht wäre ansonsten ein absoluter Klassiker der Rechtsbeugung.
Was hier seit Jahrzehnten praktiziert wird ist ein klassischer und astreiner Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, daran ändert die Bemerkung, dass die Tabelle keine Gesetzeskraft habe nichts, wenn die Rechtsprechung das von ihr selbst geschaffene Konstrukt wie Gesetz umsetzt.“


Ist eine Unterhaltstabelle sinnvoll? Ja ich denke schon, aber wenn man diese einsetzt, muss natürlich das umgesetzt sein, was im BGB steht, damit sie rechtskonform funktionieren kann.

Der einzige Paragraf der 100% klar definiert ist und von unseren Volksvertretern angepasst wird ist der „§ 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung“.
Der Mindestunterhalt wird von unseren Volksvertretern und Experten errechnet. Diese schlauen Leute haben sicherlich alles berücksichtigt das der Mindestunterhalt für ein gutes Leben der Kinder ausreicht. Deshalb stellt sich mir die Frage „Warum muss man überhaupt mehr als den Mindestunterhalt zahlen?“ Freiwillig kann man mehr zahlen, aber der Staat hat sich eigentlich darüber hinaus nicht einzumischen.

Warum ist die Düsseldorfer Tabelle ungerecht und nicht mehr Gesetztes konform?

Um es vorwegzunehmen, es ist ganz einfach zu sagen, weil die Höhe der Einkommen in den Stufen nicht wie der Mindestunterhalt angehoben wird.

Aber erstmal ein paar Zahlen!!!!

Das letzte Mal, wo die Einkommensstufen angehoben wurden, war 2018. Im Jahr 2018 betrug der Mindestunterhalt 399 € und jetzt 2023 beträgt er 502 €, das ist eine Steigerung von 25,8 %. 2018 war der Eigenbedarf 1080 € und jetzt 2023 beträgt er 1370 €, das ist eine Steigerung von 26,8 %.
Das haben die Juristen schon mal richtig erkannt und den Eigenbedarf genauso so hoch wie den Mindestunterhalt erhöht.

So und jetzt die Höhe der Einkommensstufen, die erste Stufe betrug 2018 1900 € und 2023 auch 1900 €, das ist eine Steigerung von sage und schreibe    0,0 %    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Jetzt mal ein Beispiel, warum die Düsseldorfer Tabelle ungerecht ist:

Mal angenommen jemand verdiente 2018 2300 € dann müsste er (Stufe 2) 419 € (incl. Hälftiges Kindergeld) zahlen.
Wenn jetzt alles gut läuft und der Unterhaltspflichtige im Jahr 2023 genau so viel Gehalt mehr bekommt, wie die Steigerung des Mindestunterhaltes, dann wären das ungefähr 2894 €. Nun kommt das Ungerechte. Er wird mit dem Gehalt dann in Stufe 4 eingestuft und müsste 578 € (incl. Hälftiges Kindergeld) zahlen. Das wäre dann aber eine Steigerung von rund 38 %. Und das ist nicht gerecht. Er bekommt nur 25 % mehr Gehalt aber muss 38 % mehr Unterhalt zahlen. Im Steuerrecht nennt man das Problem Kalte Progression. Diese wird aber, im Gegensatz zum Unterhaltsrecht, durch die Jährliche Anhebung des Steuergrundfreibetrages etwas gemildert. Im Jahr 2018 war dieser Freibetrag 9000 € und im Jahr 2023 beträgt er 10.908 €, was immerhin eine Steigerung von 21 % ist.

Um es mal bildlich auszudrücken, stellen Sie sich eine Torte vor. Diese wird in 12 Teile geteilt und die 2 Kinder bekommen je ein Stück. Die anderen Stücke werden auf die restlichen 10 Personen (Miete, Strom, Essen, Auto, Taschen, Schuhe usw.) aufgeteilt. Im nächsten Jahr gibt es eine um 25 % größere Torte. Auch dies wird in 12 Stücke geteilt. Jedes Stück ist nun auch 25 % größer als letztes Jahr. Wenn wir jetzt die Regeln der Düsseldorfer Tabelle zum Verteilen nehmen, würden die beiden Kinder 1,5 Stücke der Torte bekommen. Somit fehlt jetzt leider ein Stück und einer der restlichen 10 Personen am Tisch bekommt kein Stück.

Die Düsseldorfer Tabelle nicht Gesetzes Konform:

Die Düsseldorfer Tabelle geht immer von 2 Unterhaltsberechtigte aus. Wenn man sich jetzt mal die Tabelle von 2007, 2017 und 2023 anschaut, dann sieht man das der Unterhaltspflichtige in den Stufen 1 und 2 ja gar nicht den Mindestunterhalt für zwei Kinder (12-17 Jahre) zahlen kann. Das wäre der schlimmste anzunehmende Unterhaltsfall. Somit passt die Tabelle schon rein rechtlich nicht, weil es nach der Tabelle rein mathematisch gar nicht geht. Somit ist der „§ 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung“ gar nicht erfüllt.

[Bild: 8abbd3aeae.jpg]

Im Jahr 2008 und 2018 wurden dann die Nettoeinkommensstufen so erhöht, dass der Selbstbehalt plus 2 Kinder (12-17 Jahre) knapp darunter lagen und somit der Mindestunterhalt geleistet werden kann. Dort wurde dieser Fehler erkannt und mal korrigiert.

In 2023 beträgt jetzt die Summe vom Selbstbehalt 1370 € und Unterhalt für zwei Kinder (12-17 Jahre) nach Stufe 1 2296 € und für Stufe 2 2356 €. Wenn man davon ausgeht das man in Stufe 1 weniger als 1900 € verdient und in Stufe 2 1901 €-2300 €, wie soll da der Mindestunterhalt geleistet werden. Eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle ist somit dringend nötig.

[Bild: 9616f8ad05.jpg]

Um die Düsseldorfer Tabelle wieder Gesetzes konform zu machen, müssen die Einkommen in den Stufen, so wie der Mindestunterhalt und der Selbstbehalt, angehoben werden
Diese müsste wie folgt aussehen, die Stufe 1 muss auf 2400 €, die Stufe 2 auf 2401 €-2900 € u.s.w. angehoben werden.

[Bild: 9a2556ab9f.jpg]

Wir haben jetzt mein Einkommen zwischen xxx  € (ich) und xxx € (sie) errechnet. Da liegen wir jetzt nicht mehr weit auseinander.
Wenn wir jetzt mal eine gerechte und Gesetzes konform Unterhaltstabelle nehmen, würde ich 105 % vom Mindestunterhalt zahlen müssen.
Dies werde ich jetzt auch zeitnah beurkunden und ab 1.9.2023 die Unterhaltszahlung anpassen.

Ich würde mich über jede Anregung/Hinweis, bezüglich meiner Ausführungen, von Ihnen freuen. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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DT ungerecht und nicht Gesetzes konform ? - von wildfloh - 20-08-2023, 11:44

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