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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#20
(07-09-2023, 10:01)Austriake schrieb: Muß ich da mit einer Abänderungsklage und einer Erhöhung des Unterhaltsbetrags rechnen?

Ich denke nicht. Von dir kann sicher niemand verlangen, bei Altersrentebezug für die geschiedene Ehegattin obligatorisch zu arbeiten.
Da kannst du auch jederzeit wieder mit aufhören.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von Sixteen Tons - 08-09-2023, 08:51

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