Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#33
@p: Ja, aber man muss auch den individuellen Umstand sehen. Die Höhe der vorhandenen Schulden ist wesentlich höher, als die Verfahrenskosten. Zumal die Verfahrenskosten auch noch gestundet und später, nach Ablauf von 3 Jahren, in Raten zurück gezahlt werden können.

Auch zukünftig sind Erstattungen des FA eher unwahrscheinlich. Der Staat schlägt unerbittlich zu, bis zu dessen Abwicklung. Ich habe hier Jemanden, der von seiner EU-Rente (ca. 20.000 pro Jahr) noch KU zahlen muss und er eigentlich zum Leben zu wenig und zum sterben zu viel hat. Selbst er wird jedes Jahr zur Kassen gebeten, ca in einer Höhe von 300 - 400 Euro.

Und ob nun jemand etwas tatsächlich pfänden kann oder nicht. Man wird es versuchen und ständig muss Austriake sich dem Stress beugen, solche Post oder Besuch vom GV zu bekommen.

Das Thema ist ab Eröffnung des Verfahrens durch.

Und wenn der Treuhänder eine Chance sieht, die Forderung der Ex einzutreiben, f... er die Ex , Austriake kostet das Null Aufwand und aus der beigetriebenen Summe würden zuerst die Verfahrens- und Treuhänderkosten bedient.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von Nappo - 04-11-2023, 12:53

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Aufrechnung ohne Titel? webmin 23 22.110 29-03-2012, 22:57
Letzter Beitrag: wackelpudding
  Aufrechnung von Ansprüchen Austriake 11 14.486 10-01-2012, 16:38
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste