Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Angestellter + Firma gründen
#1
Hallo Forenmitglieder,

zusätzlich zu meiner nichtselbstständigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftung möchte ich ein Unternehmen gründen (UG) und dort auch als Gesellschafter auftreten. Dabei frage ich mich, ob und wie Einkünfte des Unternehmens in das Kindesunterhalt einfließen können.
Kurz zu den aktuellen Fakten:

- paritätisches Wechselmodell 50/50
- beide ungefähr gleiche Einkommensverhältnisse
- Unterhalt wird gegenseitig aktuell nicht geschuldet.

Diese "Treuhand"-Lösungen werden häufig hier im Forum empfohlen aber diese schreien geradezu nach Betrug, Verschleierung und Unterhaltsvermeidung. Ich möchte gar nichts verschleiern. Und einem Richter möchte ich auch niemals erklären müssen, warum ich denn einen Treuhänder als Gesellschafter habe. Da kann ich antworten was ich will, der Richter wird sich schon sein Teil denken.
Da es seit 2021 eh ein verschärftes Transparenzregister gibt aus dem der "wirtschaftlich Berechtigte auch für Treuhandverhältnisse" hervor geht, verstehe ich den Sinn dieser Treuhand-Lösung im Jahre 2023 eh nicht.

Das Ziel meines Unternehmes soll sein, in ungefähr 10 Jahren einen Überschuss zu erwirtschaften.
Kleinunternehmerregelung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) (also Umsatz deutlich unter 22.000€)
Ich stelle mich selbst als Geschäftsführer ein und zahle mir in den nächsten Jahren lediglich das aus, was ich tatsächlich für das Unternehmen leiste.
Nämlich 10 Stunden im Monat = 120€/Monat. Als Minijob und als Angestellter.
Einkünfte werden sofort wieder investiert (Verbrauchsmaterial, Möbel, PC´s, Drucker, alles, was ich für ein Unternehmen benötige).
Ziel ist dabei sehr langsam aber langfristig Gewinne zu erwirtschaften.

Dabei ist mir klar, dass Gewinne, die das Unternehmen erzielt auch unterhaltsrelevant sind, da nur ich zu 100% "wirtschafltich berechtigter Eigentümer" bin.
Für mich erscheint es logisch, dass ich in der Zeit, wo eine Überschüsse erwirtschaftet werden diese auch nicht als "Unterhaltsrelevantes Einkommen" zählen. Das Unternehmen würde dann stetig und seeehr langsam wachsen aber es hätte (ohne Überschüsse) keine Unterhaltsrelevanz (außer die 120€/Monat Gehalt Minijob).

Sollte das Unternehmen z.B. in 10 Jahren Überschüsse erwirtschaften oder sollte ich dann evtl. sogar komplett selbstständig werden, weil es so gut läuft, wäre das dann meiner Meinung nach nicht mehr Kindesunterhalsrelevant (wenn Kind über 18 UND Ausbildung/Studium abgeschlossen).
Prinzipiell könnte ich in 10 Jahren das Unternehmen sogar "nicht unterhaltsrelevant" liquidieren.

Habe ich hier irgendwo einen Gedankenfehler oder habt Ihr Hinweise/Tipps?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Angestellter + Firma gründen - von Matthias - 06-09-2023, 11:57
RE: Angestellter + Firma gründen - von p__ - 06-09-2023, 13:47
RE: Angestellter + Firma gründen - von Nappo - 07-09-2023, 22:50
RE: Angestellter + Firma gründen - von p__ - 19-09-2023, 09:09
RE: Angestellter + Firma gründen - von Nappo - 19-09-2023, 09:46

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  UG Gründen - Kindesunterhalt bernd.ober 8 2.440 17-02-2021, 18:59
Letzter Beitrag: p__
  Firma im Ausland Vasektomat 4 4.517 12-02-2020, 21:01
Letzter Beitrag: Alles-durch
  Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger Leben-dig 43 46.332 28-03-2018, 14:59
Letzter Beitrag: Marvel0us
  Unterhalt und Firma ( Gesellschaft ) harry_download 12 11.774 17-12-2009, 15:22
Letzter Beitrag: harry_download

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste