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Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt?
#1
Liebes Forum,


ich bin in einer unkonventionellen Lage, die teils bereits im Forum diskutiert wurde, allerdings ohne abschließende rechtliche Klarstellung:

bereits seit 2018 arbeite ich in 50% Teilzeit, was ich mir aufgrund guten Einkommens auch "leisten" kann, und bequem meine Ausgaben bestreite. Die gewonnene Zeit setze ich vor allem für ehrenamtliche Arbeit ein die nur gering vergütet ist, z.B. habe ich mittlerweile eine führende Rolle in einer Verbraucherschutz-NGO und bin in dem Rahmen auch gelegentlich als Fachexperte in Landesparlamente eingeladen.

Im selben Jahr habe ich meine jetzt ehemalige Freundin kennengelernt und bin seit Anfang 2020 Papa eines kleinen Sohnes. Die Trennung erfolgte dieses Jahr aufgrund leider nicht mehr kompatibler Zukunftserwartungen (Erwartung von Hauskauf in/um Berlin und mehr Kindern ihrerseits, aber nicht meinerseits) und entsprechender Dauerspannung.

Wir haben vereinbart, dass sie den Kleinen Sonntag bis Mittwoch übernimmt (4 Tage) und ich ihn in meiner neuen Wohnung Donnerstag bis Samstag betreue (3 Tage), was aufgrund meiner Teilzeit auch super klappt. Ich zahle derzeit 481 Euro Unterhalt - also oberhalb des Mindestunterhaltes, es existert noch kein Titel.

Problem: die Mutter und das JA sind auf mich zugekommen mit der Forderung künftig in Vollzeit zu arbeiten und möchten einen Titel in entsprechender Höhe festsetzen. Auf Rückfrage verweist die Mitarbeiterin darauf, dass ich meinem Kind einen angemessenen Unterhalt zu zahlen habe und nennt ein Urteil eines OLG in Brandenburg. Andernfalls werde man mir ein fiktives Einkommen unterstellen, da ich "keinen wesentlichen Grund" für meine Teilzeit habe.

Meine Perspektive ist natürlich: ich war "schon immer" in Teilzeit, noch bevor ich meine Freundin kennenlernte. Zudem zahle ich sogar mehr als den Mindestunterhalt und benutze meine Zeit natürlich auch für die Betreuung (meine Ex arbeitet auch nur Teilzeit nebenbei).

Nur scheint es tatsächlich ein paar Urteile aus der Zeit 2005-2015 zu geben, welche selbst bei nicht-priviligierten Kindern den Unterhaltzahler zur Vollzeit verpflichten, d.h. entsprechendes fiktives Einkommen zurechnen.


Muss ich mich also darauf einstellen? Soll ich es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen - oder ist es sinnlos und ich sollte den Titel akzeptieren? Es wäre ein erheblicher Einschnitt, da ich meine Ehrenämter und meine Kindesbetreuung stark einschränken müsste. Nur scheint das vor Gericht nicht zu zählen.
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Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt? - von teilzeitdad - 06-12-2023, 15:23

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