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Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt?
#24
(07-01-2024, 15:25)Martin877 schrieb: Das schockiert mich gerade etwas, ich dachte immer solange der Mindestunterhalt gedeckt ist, genügt Teilzeitarbeit. Aber hier ist z.B. ein Gerichtsurteil, das trotz gezahltem Mindestunterhalt zu Vollzeitarbeit verpflichten will :-( Ich arbeite Teilzeit und zahle Mindestunterhalt, bei Vollzeit müsste ich mehr zahlen, also wie der Ersteller des Themas.

https://openjur.de/u/755658.html

Wer arbeitslos ist oder in Teilzeit arbeitet oder eine am Maßstab der eigenen Möglichkeiten schlecht bezahlte Tätigkeit ausübt, hat sich deshalb um Arbeit oder besser bezahlte Arbeit zu bemühen, indem er nach freien Arbeitsstellen sucht. Diese Obliegenheit trifft auch den Unterhaltspflichtigen, dessen Möglichkeiten es erlauben, einen höheren als den Mindestunterhalt zu leisten (vgl. Wendl/ Dose-Klinkhammer, UnterhR, 8. Aufl. 2011, § 2 Rdnr. 207, 210, 244).

Also dieses Urteil schockiert mich auch. Somit dürfen die Kinder auf Vaters Knochen in Saus und Braus Leben, selbst wenn die Mutter -wie hier wohl- Ärztin ist und den Kindern ebenfalls ein sorgenfreies Leben ermöglichen könnte. Hoffentlich hat der Pfarrer nie mehr in seinem Leben auch nur 1 einzigen Finger gerührt.............................................
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RE: Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt? - von Gast1969 - 08-01-2024, 01:28

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