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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#10
Du erlebst gerade das Standartvorgehen des Jugendamtes, um es informell zu regeln und die Weste der Mami sauber zu halten.

Das Jugendamt hat bei einer Inobhutnahme die Rückführung vor Augen -- also zur Mutter. Da haben die ein Zeitfester von 6 Monaten. Wenn das Kind dann immer noch nicht zurück zur Mutter will / kann, dann reich das Jugendamt bei Gericht den Sorgerechtsentzug ein.

Du bist das "Störschwein" für den Erfolg des Rückführungsverfahren (also die nächsten 6 Monate), weil Du das Gericht mit ins Boot holst und sich dann die Dinge nicht mehr auf kleiner Flamme wegkochen bzw. unter den Teppich kehren lassen. Das Gericht entscheidet quasi dann sofort über das Sorgerecht der Mutter.

Das Jugendamt will die Dinge nämlich alleine im stillen Kämmerlein ohne Gericht regeln. So können die dann die Augen zu machen, wenn die Mutter bspw. den Jungen geschlagen hat oder sich sonst was gebracht hat. Die tuen also gerade alles, damit Du nichts erfährst und die Sache informell bleibt und keinesfalls vor Gericht landet. Das Kind ist denen scheiß egal. Es geht darum, dass das Kind zur Mutter zurück geht und sich mit dem Vater keine Alternativen auftuen, die das erschweren.


Vermutlich wird Dir der fehlende Umgang auf die Füße fallen, um das schnell beenden zu können. Du solltest sofort den einstweiligen Antrag auf Umgang stellen. Das kannst Du selbst machen.

Das Kind muss dem Umgang zustimmen und das kann nur das Gericht bzw. der Verfahrensbeistand raus finden. Das Jugendamt wird Dich da vermutlich belügen und sagen, dass das Kind keinen Kontakt will.

Wenn das Kind den Umgang verweigert, hast Du sowieso keine Chance. Du kannst das Kind nicht zwingen bei Dir zu leben oder Umgang mit Dir zu haben.

Wenn der Sohn mitmacht, wirst Du vermutlich erstmal regelmäßige Umgänge machen müssen, bevor es zu einer Entscheidung über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht kommt. Ich würde mich auf einen Dauerlauf von 1 Jahr einstellen.

Die Anträge auf Sorge und Umgang würde ich einstweilig machen. Der Umgangsantrag ist meiner Meinung nach ebenso wichtig, wie der Sorgerechtsantrag. Du musst erstmal rausfinden, ob das Kind sich vorstellen kann bei Dir zu leben und eine Basis für das Zusammenleben erarbeiten. Gleichzeitig musst Du über den Sorgerechtsantrag die Verhältnisse / Gründe der Inobhutnahme klären.

Stell auf jeden Fall beide Anträge per EA, damit die Verfehlungen der Mutter offiziell werden und das Jugendamt ihr dreckiges Standartspiel die Mütter zu decken vergessen kann.

Du musst schnell sein! Das Kind wird im Heim kleingekocht. Was für Nawalny der Gluak war, ist für ein Kinder das Heim. Beide sollen zu ihrem Putin zurück kehren und das Jugendamt spielt gerade den Vollstrecker.
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von Alles-durch - 29-02-2024, 18:46

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