23-01-2024, 15:13
(23-01-2024, 15:00)p__ schrieb:(23-01-2024, 14:11)modgott schrieb: ich möchte jedoch meine Kinder nicht missen wollen
Ist unabhängig von Immobilienbesitz oder Unterhaltshöhen. Wenn Mutti Blähungen hat, sabotiert sie den Kontakt zum Vater oder macht auf "Umgang a la Gutsherrinnen Art". Das kann sie immer machen, egal was da noch für Gelder fliessen. Merke: Wohlverhalten kann sich ein Trennungvater niemals kaufen!
Daher habe ich eine Vollstreckbare Gerichtliche Umgangsvereinabrung mit den genauen Betreuungszeiten erwirkt, diese Willkür habe ich voraus gesehen.
Beim ersten Verstoß hatte sie gleich einen Antrag auf Ordnungsgeld/Erzwingungshaft im Briefkasten gehabt. Gleich scharf geschossen.
Seit dem läuft es was den "Umgang" angeht. Mehr ist rechtlich sowieso nicht drin...