25-05-2009, 15:43
Nach der Restschuldenbefreiung geht alles weiter wie bisher. Auch schon während der Wohlverhaltensphase. Es kann gegen den Pleitier geklagt werden, dass es raucht. Die Insolvenz bezieht sich sich immer nur auf die Vergangenheit, nicht auf Unterhaltansprüche die aktuell geltend gemacht werden.
Deshalb ist es ja so wichtig, erst in Insolvenz zu gehen, wenn in punkto Unterhalt klare, bezahlbare Verhältnisse herrschen.
Deshalb ist es ja so wichtig, erst in Insolvenz zu gehen, wenn in punkto Unterhalt klare, bezahlbare Verhältnisse herrschen.