25-03-2025, 14:26
Unterhalt: Forderung und Trennung. Für Zeiten vor der Trennung: Nix.
Rente ist auch Einkommen und jedes Einkommen geht in die Unterhaltsberechnung ein.
§170 StGB ist universell bei jedem Unterhalt.
Rente ist auch Einkommen und somit unterschiedlos pfändbar.
Rente ist auch Einkommen und jedes Einkommen geht in die Unterhaltsberechnung ein.
§170 StGB ist universell bei jedem Unterhalt.
Rente ist auch Einkommen und somit unterschiedlos pfändbar.