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Höhereinstufung, Kindergartenkosten
#3
Die Höherstufung um 2 Zeilen ist korrekt, wenn du nur einer Person unterhaltspflichtig bist. Das wird nur durch deinen Selbstbehalt begrenzt, der hier aber nicht angekratzt ist.

Ist der bisherige Untehalt tituliert?
Wann wurde das letzte Malnach deinem Einkommen gefragt?
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Nachrichten in diesem Thema
Höhereinstufung, Kindergartenkosten - von Zahlender - 11-08-2009, 01:10
RE: BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf - von beppo - 11-08-2009, 09:29

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