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Mobiler Unterhaltspflichtiger
#2
(07-09-2009, 09:58)FreiHerr schrieb: Kann sie die Schulden pfänden, obwohl ich das betitelte monatlich zahle?

Natürlich. Für Rückstände gelten aber recht bald die normalen Pfändungsgrenzen, nicht mehr der grenzenlose Durchgriff nach §850d ZPO.

(07-09-2009, 09:58)FreiHerr schrieb: Das Thema Auto: was wäre die billigste Variante um mobil zu bleiben? Auf eine andere Person angemeldetes KFZ? Wie sieht es aus mit einem Leasing- oder Langzeitmiet-Auto? Car-Sharing vielleicht?
Z. Z. habe ich ein Auto, soll ich das möglichst bis zum Termin/Titel verkaufen?

Eine alte Karre kannst du behalten, was nichts wert ist wird auch nicht gepfändet. Ansonsten ist deine List ganz gut, zu ergänzen wäre noch die Variante, es als Sicherheit für ein gewährtes Darlehen an Dritte (Verwandte, Freunde) zu übereignen.

Da ich früh ahnte, wie es endet, hatte ich Zeit um einige Dinge geeignet zu ordnen und war absolut pfändungsfest, als Pfändungen einsetzen konnten. Offiziell mittellos zu sein geht problemlos.
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Nachrichten in diesem Thema
Mobiler Unterhaltspflichtiger - von FreiHerr - 07-09-2009, 09:58
RE: Mobiler Unterhaltspflichtiger - von p__ - 07-09-2009, 10:16
RE: Mobiler Unterhaltspflichtiger - von p__ - 07-09-2009, 11:54
RE: Mobiler Unterhaltspflichtiger - von p__ - 28-03-2011, 20:55

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