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unterhalt wird "überprüft"
#15
so jetzt muss ich noch was anhängen:

Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. Neben dem Wohnwert sind auch Zahlungen nach dem Eigenheimzulagengesetz anzusetzen.

vielleicht hat jemand noch nen ähnlichen fall, also wie bei mir. mein sohn wird in 23 monaten 18 dann sind ja beide barunterhaltspflichtig. da jedoch meine psychoexe in einem miet- und schuldenfreien haus wohnt, wird der dadurch kostenfreie wohnvorteil ihrem einkommen angerechnet. es zahlt ja jeder in seinem verhältnis (verdienstabhängig) unterhalt - ist wieder ein versuch der übervorteilung der damen. warum nicht 50:50. nein weil sie ja in der regel soooooo viel weniger verdienen...

tja nur diesen wohnvorteil werde ich ihr anrechnen lassen! damit verdient sie dann mehr als ich und wird auch den höheren unterhaltsanteil leisten müssen!

will mal hoffen dass sich bis dahin nix ändert... aber ich glaube nicht -denn das sollte eigentlich die "väter" treffen... nur in diesem fall triffts die richtige!

ich freu mich drauf ....
ihr fehlen dann die 350 von mir
die 160 kindergeld
ihr unterhaltsanteil
und ich hoffe doch sehr dass sie dann nicht mehr die alleinerziehenden lohnsteuerklasse bekommt!??? denn im grunde ist sie dann ja nicht mehr alleinerziehend bei einem volljährigen kind.... na ja mal sehen ob ich was drüber rausfinde...

dann kann sie zumindest für die zeit seiner ausbildung erleben wie es ist wenn man immer knapp bei kasse ist obwohl man jeden tag arbeiten geht.....
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unterhalt wird "überprüft" - von camparso - 22-09-2009, 10:09
RE: unterhalt wird "überprüft" - von beppo - 22-09-2009, 10:27
RE: unterhalt wird "überprüft" - von camparso - 22-09-2009, 10:45
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RE: unterhalt wird "überprüft" - von blue - 22-09-2009, 12:01
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RE: unterhalt wird "überprüft" - von camparso - 08-10-2009, 09:13
RE: unterhalt wird "überprüft" - von camparso - 30-10-2009, 22:33

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