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OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder
#26
(01-10-2009, 17:34)stafford schrieb: ich bleibe dabei:
selbst wenn der vater das sorgerecht hat, dann bringt ihm das nicht wirklich viel wenn exe sich querstellt.

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solange mütter immer allgemein bevorzugt werden (was das abr angeht) wird sich da nichts ändern, egal ob der vater nun das sorgerecht bekommt oder nicht.
Sorry, das ist kompletter Bullshit. Dann könnte wir ja auch um das Sorgerecht bei der Geburt würfeln. Mal kriegts die Mutter nach dem Würfeln, mal der Vater. Wärst du damit einverstanden?

Die prinzipielle Ungleichbehandlung hat ihre Wurzeln darin, dass die Mütter IMMER das Sorgerecht haben und die Väter nur hin und wieder je nach Situation - daher gehen alle davon aus, dass ein Vater nur ab und an wichtig ist - während eine Mutter immer wichtig ist. Nur durch eine prinzipielle Gelichbehandlung von Mutter und Vater von Anfang an kann die spätere Ungleichbehandlung überhaupt überwunden werden. Bedauerlich, dass das auch viele Väter nicht verstehen. Vorallem die, die das Sorgerecht verloren haben, behaupten anschließend es sei unbedeutend. Das kann man nur noch psychologisch verstehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder - von sorglos - 02-10-2009, 00:20

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