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OLG Koblenz 11 UF 24/09: Säuglingserstausstattung
#1
In Vorfreude auf die Geburt kommt Mutter in Kaufrausch und verlangt später vom Vater 5.491,90 € für die Säuglingserstausstattung als Sonderbedarf.

Vom Hochstuhl bis zum Babyöl ist alles Erdenkliche angeschafft worden.
Mutter hat an alles gedacht! Wink

Das AG Worms verurteilt den Vater zu 2.268,-- € nebst Zinsen.

Das OLG geht allerdings nur von einem Betrag von 1.000,00 € aus und läßt die Revision zu, da die Frage einer Pauschalsumme für eine Säuglingserstausstattung grundsätzliche Bedeutung hat.

http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...3985327002}
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OLG Koblenz 11 UF 24/09: Säuglingserstausstattung - von blue - 10-10-2009, 09:46

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