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Kindesunterhalt im Steuerrecht
#1
Viele Männer können den Kindesunterhalt steuerrechtlich nicht absetzen.
Zudem rutschen sie nach der Trennung im darauf folgenden Jahr in die Steuerklasse 1.
Trotz Trennung bleiben sie doch objektiv gesehen eine Familie.
Ein Mann der zum Unterhalt (Ehegattenunterhalt EU und Kindesunterhalt KU) verplichtet ist, ist verpflichtet nun für zwei Familien finanzell aufzukommen.

Gibt es Urteile oder Verfahren, wo versucht wurde oder wird den Kindesunterhalt und den Steuerklassenwechsel steuerrechtlich anzugehen?
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Nachrichten in diesem Thema
Kindesunterhalt im Steuerrecht - von marecello - 11-10-2009, 15:35
RE: Kindesunterhalt im Steuerrecht - von p__ - 11-10-2009, 17:10
RE: Kindesunterhalt im Steuerrecht - von beppo - 11-10-2009, 21:24

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