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BVerfG 1 BvR 1164/07: Die Ehe als Auslaufmodell?
#7
Stimmt, es war anders: Aufwendungen für den Lebenspartner sind als außergewöhnliche Belastung mit den dort zulässigen Höchstbeträgen von aktuell 7.680 Euro pro Jahr steuerlich zu berücksichtigen, aber kein Splitting.
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RE: BVerfG 1 BvR 1164/07: Die Ehe als Auslaufmodell? - von p__ - 22-10-2009, 19:49

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