27-11-2009, 01:50
Ist das nicht der Sinn, Mehrbedarf (Betreuungskosten) und Basiswerte (über die Freibetragserhöhung) kräftig hoch zu jagen, und damit den Mangelfall zur Regel zu machen, um das Unterhaltsmaximierungsprinzip zu verwirklichen?
Es kann ja nicht darum gehen, dass immer die theoretischen Höchstgrenzen zu erreichen, sondern das maximale aus dem, was real da ist?
Es kann ja nicht darum gehen, dass immer die theoretischen Höchstgrenzen zu erreichen, sondern das maximale aus dem, was real da ist?