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BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#36
1615l ist schon eine recht kostspielige Angelegenheit.
Für die ersten drei Jahre generell 770€ + 225€ = 995€
Dann, für zwei weitere Jahre, min. 370€ bis 770€ + 225€ = 595€ bis 995€
Danach wird´s im Einzelfall zu bunt!

Vielleicht hat all die Misandrie auch hier ihr Gutes?
Wenn die zukünftigen Täter-Väter nichts mehr lernen dürfen, sind sie zwar als dumme Stecher aber finanziell nicht mehr leistungsfähig. Smile
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RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von Bluter - 17-12-2009, 22:09

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