Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 4.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#47
Beim Lesen des Volltexts schauerts mich, wie so oft. Die Entscheidung bringt eigentlich nichts Neues, aber dass derart absurde Forderungen der Unterhaltsempfängerin es bis zum BGH hochschaffen ist an sich schon übel.

Dabei die Vorinstanz, das OLG bereits seine Unterhaltsschwachsinnsrechtssprechung zugunsten der Klägerin ausgereizt. Ein gesundes Kind, in der Schule und ansonsten vollzeitbetreut, führt auf Seite der Mutter trotzdem nur zu einem Halbtagsjob. Dazu wollte die Dame unbefristet 908 EUR bezahlt bekommen. Der §1615l BGB mit seinem mittlerweile Weltrekordunterhalt gehört in die allererste Reihe der Absurditäten, die radikal in die Luft gesprengt gehören.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von p__ - 26-01-2010, 10:03

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste