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Melderecht - Sammelthread zu Melderecht und Meldeprozeduren in unterschiedlichen Länd
#15
so isses.

Spannend wird es, wenn man sich aus Deutschland abmeldet, einen deutschen Arbeitgeber hat, im Ausland arbeitet, weniger als 2 Monate pro Jahr in Deutschland ist, aber auch keinen festen Wohnsitz im Ausland annimmt...

Mach das mal einer dem EWMA klar - die drehen voll am Rad:

"Ne, SOWAS geht nicht - sie müssen doch irgendwo wohnen ?!"
"Klar - in diversen Hotels"
"Und wohin bekommen Sie Post?"
"Wollen SIE mir was schicken?"
"Ne, aber andere..."
"Das geht Sie doch nichts an, oder?"
...
20 Minuten Diskussion, und dann gehts doch. Damit ist man sauber und offiziell abgemeldet und NIRGENDS angemeldet. Ganz ohne gegen Melderecht zu verstoßen.

Big Grin

Finanzamt reagiert gelassen und gibt für den deutschen Arbeitgeber ein Formular zur beschränkten Steuerpflicht mit. Weil man will ja so gerne weiter die Steuern zahlen Angel
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.


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RE: Melderecht - Sammelthread zu Melderecht und Meldeprozeduren in unterschiedlichen Länd - von vorsichtiger - 12-01-2010, 20:43

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