Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schweizer Zeitung schreibt Klartext zu entsorgten Vätern
#24
Zitat:Sandra*, 13-jährig

Der Beobachter berichtete in seinem Artikel «Amtlich bewilligter Alptraum» am 18. Juli 2007 über den Fall Sandra: «Eine 13-Jährige will nicht bei ihrer Mutter in Brasilien, sondern beim Vater in der Schweiz leben. Deshalb taucht sie unter. Dann gerät sie in die Fänge der Schweizer Justiz. Sie muss mehrere Tage im Gefängnis verbringen und soll schliesslich gegen ihren Willen ausgeschafft werden». Verantwortlich für diesen Entscheid sind das Bezirksgericht Rheinfelden in der Person von Gerichtspräsidentin Regula Lützelschwab (FDP), und die Aargauer Vormundschaftskammer, namentlich Guido Marbet. Beide aktive Fricktaler-Rotarier. Der Beobachter: «Dass Sandra in der Schweiz bleiben wollte, spielte beim Urteil offenkundig keine Rolle. Das Mädchen wurde auch nicht angehör. Im Gegenteil: Die Behörden meinten es ernst. Am 9. Mai wollten sie das Urteil vollziehen.» Der gewaltsame Vollzug scheiterte jedoch am massiven Widerstand des Mädchens. In der Folge weigerte sich der Pilot zu starten. Am 11. Mai wurde Sandra das erste Mal angehört. Eine Rechtsvertretung wurde ihr verweigert.

In seinem Communiqué vom 14. Mai 2007 rechtfertigte der Präsident der Aargauer Vormundschaftskammer, Oberrichter Guido Marbet, das behördliche Vorgehen. Demnach hätte Sandra im erstinstanzlichen Verfahren nicht angehört werden können, «weil Sandra dem Richter nicht zugeführt wurde.» Dazu der Beobachter in seinem Nebenartikel «Eine Anwältin war für Sandra wichtig»: «Als Sandra im Januar untertauchte, weil sie nicht mit ihrer Mutter nach Brasilien zurückwollte, war sie auf Hilfe angewiesen. Darum übernahm die Zürcher Anwältin Lisa Zaugg ihre Rechtsvertretung. Sie telefonierte häufig mit Sandra und brachte deren Anliegen bei Behörden und Gerichten ein. […] Die Anwältin wurde von den Gerichten aber nicht als Rechtsvertreterin von Sandra anerkannt. Die 13-Jährige habe nicht das Recht, eine Anwältin zu mandatieren, meinten die Aargauer Gerichte. Deshalb habe die Anwältin auch kein Honorar zugut und müsse sogar die Verfahrenskosten selbst tragen. «Diese Rechtsauffassung widerspricht klar der Uno-Kinderrechtskonvention, aber auch der Bundesverfassung und dem Zivilgesetzbuch , die ausdrücklich vorsehen, dass urteilsfähige Jugendliche ihre höchstpersönlichen Rechte selbständig wahrnehmen dürfen», sagt dazu Stefan Blum, Rechtsanwalt und Spezialist für Kinderrecht. Wie stossend solche Entscheide sind, hat inzwischen auch der Bundesrat erkannt: In einem neuen Gesetz schlägt er vor, Kinder in Kindesentführungsverfahren ausdrücklich als Parteien zuzulassen, so dass klar ist, dass sie auch Anwälte engagieren können.»

Doch nicht nur der Beobachter äusserte Kritik am Vorgehen von Oberrichter Guido Marbet. Auch Rolf Widmer, Direktor der Schweizerischen Stiftung des Internationalen Sozialdienstes, erhebt schwere Vorwürfe gegenüber dem Präsidenten der Aargauer Vormundschaftskammer. In einem offenen Brief vom 14. Mai 2007 wirft Widmer Oberrichter Marbet verfassungsfeindliches und Kinderrecht verletzendes Verhalten vor: «Ihr Vorgehen widerspricht unseres Erachtens auch der UN Konvention über die Rechte des Kindes, dem Haager Entführungsabkommen 1980 und der Schweizer Bundesverfassung ... […] Besonders gravierend ist auch, dass Sie (Anm. d. R.: Guido Marbet) Sandra seit dem 09. Mai jeglichen persönlichen Kontakt mit vertrauten Bezugspersonen verweigern. […] Wir finden es äusserst betrüblich, dass die Behörden des Kantons Aargau und das Obergericht auf diese Wiese das Kind sehr stark benachteiligen.»

Der Pflegevater von Sandra, Toni Kappeler aus Münchwilen TG – Primarlehrer und Mitglied im Grossen Rat des Kantons Thurgau – wirft in einem ebenfalls offenen Brief vom 22. Mai 2007 Guido Marbet «unmenschliches Vorgehen» vor, «um den Willen dieses starken, selbstbewussten Mädchen zu brechen».

Aber auch der Verein Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VEV Aargau) beklagt in seinem offenen Brief vom 23. Mai 2007 an Oberrichter Guido Marbet das «Herumtrampeln auf den Menschenrechten eines Kindes durch die Aargauer Behörden». Der VEV rief Guido Marbet dazu auf, «dafür zu sorgen, dass die Rechte des Kindes auch eingehalten werden.»

Die Kritik seitens Kinderschutzorganisationen kommt nicht von ungefähr. Dem Autor liegt das Protokoll der Vormundschafsbehörde Lausen vom 16. Januar 2007 vor. Darin äussern Sandra und ihr Bruder Martin* anlässlich ihrer Anhörung durch die Vormundschaftsbehörde ihre Furcht vor Schlägen ihrer Mutter: «Martin sagt, dass er nicht mit der Mutter nach Brasilien zurückkehren will, sondern bei seinem Vater wohnen möchte, da er Angst vor seiner Mutter habe. […] Sandra sagt, dass sie Angst vor ihrer Mutter hat, weil diese die Kinder schlägt.» Beide Kinder berichten von ihrem Martyrium, von Ohrfeigen, von Schlägen mit dem Gürtel, von sichtbaren Verletzungen und Drohungen. Aussagen, welche Sandra anlässlich ihrer Befragung am 19. Mai 2007 wegen Kindesentführung wiederholte. Aus dem Erhebungsbericht der Kantonspolizei vom 07. Juni 2007 geht hervor, dass Sandra schon mehrmals von der Mutter mit dem Gurt geschlagen und dabei sichtbar verletzt worden ist.

Sandra leidet heute noch unter den Folgen der versuchten zwangsweisen Rückführung nach Brasilien und des anschliessenden Einsperrens in der geschlossenen Anstalt Ziegelhöfen in Basel. In ihrem Brief vom 25. Juni 2010 an die Organisation «Kinder ohne Rechte» wirft Sandra Guido Marbet vor, ihr Unrecht getan und gegen ihre Interessen entschieden zu haben: «Man versuchte mich gegen meinem Willen nach Brasilien auszuschaffen und als dies nicht gelang, wurde ich zwei Wochen in eine geschlossene Anstalt eingesperrt, auf Anordnung von Richter Marbet. Normal hat ein Kind eine Anhörung zugute, bevor man einen Beschluss ausführt, der wurde mir aber verweigert. […] Noch heute leide ich an den Folgen der polizeilichen Verhaftung und der versuchten Ausschaffung gegen meinen Willen. Das Obergericht inklusive Richter Marbet hat sich nie die Mühe gemacht mir zu helfen, ganz im Gegenteil, das Ziel war mich auszuschaffen.»

Adrian*, 5-jährig

Die Sonntagszeitung berichtete in ihrem Artikel «Trauma vom Amtes wegen» am 17. Mai 2009 über das Elend des fünfjährigen Adrian: «Immer wieder erzählt der Bub von sexuellen Begegnungen mit dem Freund der Mutter. Die Polizei befragt das Kind, doch die Behörden glauben ihm nicht. Seine Aussagen seien mit Vorsicht zu geniessen, «weil von der Befragerin sehr viele suggestive Fragen gestellt wurden», urteilt ein Gutachter, der Adrian nie gesehen hat. Das Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs wird später eingestellt. Weil sich sein Zustand weiter verschlechterte, rieten der Kinderpsychiater und ein Arzt der Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals dringend dazu, Adrian in einer Pflegefamilie unterzubringen. […] Dort fühlte sich der Bub wohl, doch die Mutter reichte Beschwerde ein. Normalerweise gewährt die Justiz solchen Rekursen keine aufschiebende Wirkung – das Kind kann am neuen Ort bleiben, bis die Beschwerde behandelt ist. Nicht in Adrians Fall: Das Aargauer Obergericht gewährte aufschiebende Wirkung, worauf Adrian erneut völlig überraschend vier Wochen später aus seiner neuen Umgebung herausgerissen und nach Hause gebracht wurde. Einen Kinderanwalt hat ihm das Gericht nie gestellt – es wäre gesetzlich möglich gewesen. Als Adrian vor wenigen Wochen erneut von Sexspielen berichtete, weigerte sich die Aargauer Strafbehörde, den Fall zu untersuchen. Dagegen ist ein Rekurs hängig. Der urteilende Aargauer Oberrichter (Anm. d. R.: Guido Marbet) kam bereits vor zwei Jahren in die Schlagzeilen. Damals entschied er gegen das 13-jährige Mädchen Sandra, das gegen seinen Willen nach Brasilien ausgeschafft werden sollte».

Sonja*, 5-jährig

Das Schweizer Fernsehen kritisierte im Beitrag der Rundschau «Skandal um Pflegekinder» am 06. Februar 2008 das Handeln der Vormundschaftsbehörde Reinach. Dieses platzierte die damals 5-jährige Sonja während Jahren bei Frauen, die im Sexgewerbe tätig waren. Nun erhebt das zwischenzeitlich 16-jährige Pflegekind schwere Vorwürfe gegenüber der Behörde. Diese hätte ihre Aufgabe vernachlässigt und nicht zu ihrem Wohle entschieden. Im Anschluss an die Medienberichterstattung verlangte die betroffene Vormundschaftsbehörde Reinach eine aufsichtsrechtliche Untersuchung der beanstandeten Kindesschutzmassnahme. Zuständig für die Untersuchung war die Aargauer Vormundschaftskammer unter Präsident Guido Marbet. Dieser kommt zu einem überraschenden und umstrittenen Schluss: Die Behörden haben alles richtig gemacht. «Die Voruntersuchung ergab keine unsachgemässen oder gesetzwidrigen Kindesschutzmassnahmen, und es wurde diesbezüglich kein aufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf festgestellt. […] Es sei im Sinne des Kindes gehandelt worden», so die Kantonale Justizbehörden in ihrer Medienmitteilung vom 28. März 2008. Beanstandet wurde einzig der Gang der jetzigen Pflegemutter an die Medien, «das Pflegekind wurde dadurch unnötig kompromittiert».

Dem widerspricht Sonja im Beitrag der Rundschau «Skandal um Pflegekind» am 02. April 2008 vehement. Das Untersuchungsergebnis erfuhr sie aus der Zeitung. Doch nicht nur das: Laut Aussagen von Sonja hätte Oberrichter Guido Marbet sie weder angehört, noch gäbe er ihre Sicht der Dinge wieder. So sei es ihr, entgegen den Behauptungen im Untersuchungsbericht, am Pflegeplatz nicht gut gegangen. Der Vorwurf: Die Pflegemutter habe nicht auf sie aufgepasst, stattdessen hätte sie sich um die Freier gekümmert. Was die fehlende Anhörung betrifft, stellt sich die Pflegekinderaktion Schweiz auf den Standpunkt, damit verletze die Kantonale Justizbehörde geltendes Kinderrecht.

Jan und Martin, 4 und 7-jährig

Am 14. August 2010 publizierte der Tagesanzeiger den Artikel «Wenn Kinder unter Polizeiaufsicht der Mutter übergeben werden». Demzufolge hat im Juni 2010 das Bundesgericht der Mutter die Obhut über die Kinder Jan (4) und Martin (7) zugesprochen. Diese will nun zurück nach Tschechien. Für die beiden Kinder ein fremdes Land. Eine erste versuchte Übergabe in der Wohnung des Vaters scheiterte am Widerstand der Kinder, diese wollten beim Vater bleiben. Eine Woche darauf kamen zwei Polizisten und verhafteten den Vater. Nach dem Vorfall in der Wohnung wandte sich die Anwältin des Vaters, Patrizia Jucker, mit einem superprovisorischen Antrag an den Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten, Peter Thurnherr: Die Kinder sollen so lange in der Obhut des Vaters bleiben, bis fachmännisch abgeklärt ist, was ihnen zuzumuten ist. Thurnherr wies den Antrag ab. Laut Jucker soll er sich am Telefon darüber ausgelassen haben, dass der Vater seine Kinder absichtlich zurückbehalte. Auch soll er eingeräumt haben, vor dem Rechtsspruch die Gegenpartei beraten zu haben. «Ein solcher Richter ist befangen», sagt die Anwältin und fordert nun, dass Thurnherr in Ausstand tritt und der Fall angesichts der neuen Tatsachen nochmals beurteilt wird. Umsonst. Während der Vater in der Haft sass, wurden die Kinder unter Aufsicht der Polizei der Mutter übergeben.

Der Verein Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VEV) publizierte auf seiner Webseite ein Schreiben von Emmanuel Heierle – Regionalleiter des VEV und tätig in einer Arbeitsgruppe von Pro Familia – an den Präsidenten des Bezirksgerichtes Bremgarten, Peter Thurnherr. Heierle in seinem Offenen Brief vom 15. August 2010: «Eine so geschilderte, schwerste Verletzung von Interessen und Rechten von Kindern bei Parteinahme für Erwachsene durch eine judikative Instanz ist ein Verbrechen an der Gesellschaft.»

Cássio und Christian, 8 und 10-jährig

Unter dem Titel «Vater klagt an: «Polizei lieferte meine Kinder ins Zürcher Milieu»» beleuchtete BLICK am 06. September 2007 ein weiterer Entscheid Thurnherr‘s: «Christian (10) und Cássio (8) sind bereits im Bett, als es um 22 Uhr klingelt. Panisch vor Angst rennen sie ins Bad, schliessen sich ein. Vor der Tür stehen drei Polizisten und der Leiter des Sozialamtes von Wohlen. Sie teilen Christian Scherrer (40) mit, dass sie seine Söhne nun abholen. […] Im Frühling (Anm. d. R.: – ein halbes Jahr davor – ) lässt Christian Scherrer seine Söhne von einem Kinderpsychiater begutachten. Sie erzählen ihm von sexuellen Übergriffen in Brasilien. Der Kinderpsychiater rät dringend von einer Rückführung in das Heimatland der Mutter ab. Im Juni wird der ältere Bub vom Präsidenten des Bezirksgericht Bremgarten (Anm. d. R.: Peter Thurnherr) befragt. Christian erzählt ihm, er wolle auf gar keinen Fall zurück nach Brasilien. Er bekomme Albträume. Doch die Behörden bleiben bei ihrem Entscheid. Am Dienstagabend haben sie ihn vollzogen. Drei Beamte, bewaffnet. Ein Kinderpsychologe, der die Kinder hätte betreuen können, war nicht vor Ort. […] Gegenüber BLICK haben die verstörten Buben geklagt: «Unsere Mutter schlägt uns.» […] Für die Behörden ist das Familien-Drama erledigt. «Es gab einen rechtskräftigen Entscheid, der vollzogen werden musste», sagt der Bremgartner Bezirksgerichtspräsident Peter Thurnherr. Der Vater habe alles sabotiert.»

Am 06. September 2007 berichtete auch 20 Minuten unter dem Titel «Tränen bei Ausschaffung wider Willen» über den Fall: «Obwohl Christian (10) und Cassio (8) bei ihrem Vater in der Schweiz bleiben wollen, hat sie die Polizei am Dienstagabend abgeholt. […] «Es hat Tränen gegeben», sagt Urs Spillmann, Leiter der Sozialen Dienste Wohlen, der beim Einsatz dabei war. Nun sollen die Buben zu ihrer Mutter nach Canoa Quebrada in Brasilien ausgeschafft werden. Nicht nur für Scherrer ein Albtraum, auch für seine Söhne, die bis vor einem Jahr dort gelebt haben: «Ich will nicht nach Brasilien zurück, weil dort jeden Tag jemand getötet wird», schreibt der ältere der beiden in einem Brief an Peter Thurnherr, zuständiger Gerichtspräsident in Bremgarten. Bis vor das Bundesgericht hat sich Scherrer durch alle Instanzen gekämpft. Überall ist er abgeblitzt. In dieser juristischen Schlammschlacht ist der Wunsch der Kinder offenbar irrelevant: «Wir müssen uns an das Haager Übereinkommen halten», sagt Thurnherr. Und auch Spillmann ist der Meinung: «Es ist richtig, dass das Gesetz so durchgezogen wurde.» Ihm sei zwar bewusst, dass dies gegen den Willen der Buben passiert sei: «Wir leben in einem Rechtsstaat. Da ist das halt so.»

* Name der Redaktion bekannt
https://t.me/GenderFukc
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Schweizer Zeitung schreibt Klartext zu entsorgten Vätern - von Petrus - 21-07-2012, 20:07

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  TV und Pressebericht über entsorgten Vater in Bonn hans2000 9 7.233 01-06-2015, 21:35
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste