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BGH XII ZR 6/07: Ehevertrag insgesamt nichtig b. Ausschluss d. Versorgungsausgleichs
#1
BGH Urteil vom 9.07.2008

Der BGH hat entschieden, dass ein Ehevertrag, in dem der Versorgungsausgleich ohne jede Gegenleistung ausgeschlossen wird, die Wirksamkeitskontrolle wegen einseitiger Lastenverteilung nicht bestehen kann, sondern insgesamt nichtig ist.

Außerdem vereinbarten die Parteien Gütertrennung und verzichteten für den Fall der Ehescheidung vor Ablauf von 5 Jahren gegenseitig völlig auf jeden nachehelichen Unterhalt. Ansprüche auf Ehegattenunterhalt sollten lediglich für den Fall vorbehalten sein, dass von einem Ehegatten bei der Scheidung ein gemeinsames Kind betreut wird.
Ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt wurde ausgeschlossen. Das Maß des Unterhalts sollte sich nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen, sondern nach dem erlernten bzw. dem mit höherem Einkommen verbundenen ausgeübten Beruf des unterhaltsberechtigten Ehegatten bestimmen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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BGH XII ZR 6/07: Ehevertrag insgesamt nichtig b. Ausschluss d. Versorgungsausgleichs - von borni - 08-10-2008, 13:00

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