Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH XII ZR 6/07: Ehevertrag insgesamt nichtig b. Ausschluss d. Versorgungsausgleichs
#2
Es gab schon ein früheres Urteil des BGH, das die salvatorische Klausel in Eheverträgen für nichtig erklärt hat. Das war der absolute Hammer, den der BGH hier in seiner Verblendung nochmal bekräftigt. Die salvatorische Klausel ist integraler Bestandteil fast aller Verträge in allen Bereichen, was der BGH sich hier für speziell Eheverträge herausnimmt, gleicht nicht mehr Rechtsbeugung, sondern Rechtsbrechung. In der Wirkung ist das nur zu vergleichen mit einem Urteil, das ohne schlüssige Begründung festlegt dass das Rückgaberecht für Autos generell nicht 14 Tage beträgt, sondern unbegrenzt ist. Alle anderen Waren und Produkte haben 14 Tage. Autos nicht, weil es ja sein kann dass einem erst nach fünf Jahren auffällt dass einem die Farbe nicht gefällt.

Eine Schwangere kann laut BGH keine rechtsgültigen Verträge schliessen. Schöner Opportunismus des BGH: Er macht es amtlich, das schwangere Frauen zu dämlich für Unterschriften und nicht im Besitz ihrer geistigen Kräfte sind. Frauenfeindlicher gehts nicht. Aber das hehre Ziel rechtfertigt alles: Die Kohle des Ehemanns abzapfen. Dafür kann sich auch ein BGH frauenfeindlich benehmen und keine Feministin wird einen Piep Kritik daran üben. Wenn eine schwangere Frau nichtmal ein paar Zeilen unterschreiben kann, wieso darf sie dann überhaupt noch autofahren oder allein auf die Strasse gehen? Sie ist doch nicht einmal zurechnungsfähig laut BGH, weg mit dem Führerschein, ab ins Heim für Bekloppte!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH XII ZR 6/07: Ehevertrag insgesamt nichtig b. Ausschluss d. Versorgungsausgle - von p__ - 08-10-2008, 14:40

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  SG Speyer: Kein Ausschluss von Hartz IV durch Geheimhaltung des Kindsvaters Sixteen Tons 1 3.887 06-12-2016, 11:58
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste